Dinslaken Jägerhof-Unfall: Angeklagter akzeptiert Strafe

Dinslaken · Überraschende Wende: 28-Jähriger zieht Berufung vor dem Landgericht kommentarlos zurück.

 Kerzen und Blumen für das Opfer schmückten vor vier Jahren die Unfallstelle.

Kerzen und Blumen für das Opfer schmückten vor vier Jahren die Unfallstelle.

Foto: MB

Im Prozess um einen tödlichen Unfall vor vier Jahren auf der Brinkstraße, unweit der Gaststätte Jägerhof, gab es gestern eine überraschende Wendung. Nach drei langen Verhandlungstagen mit umfangreicher Beweisaufnahme, vielen Zeugen und fünf Sachverständigen hat der Angeklagte die Berufung zurückgenommen. Nachdem auch der letzte Sachverständige gesprochen hatte, beriet sich der 28-Jährige kurz mit seiner Verteidigerin und nahm die Berufung kommentarlos zurück. Damit gesteht er seine Schuld ein und akzeptiert die Verurteilung zu 13 Monaten Haft auf Bewährung sowie einer Führerscheinsperre.

Das Amtsgericht Dinslaken hatte ihn im vergangenen Jahr schuldig gesprochen. Er selber hatte einen Freispruch beantragt und Berufung eingelegt. Die Tat liegt vier Jahre zurück. Der Angeklagte war damals auf einer Gartenparty in Oberhausen und hatte sich von seiner Mutter abholen lassen, weil seine schwangere Frau die Feier vorzeitig verließ. Statt zu Hause zu bleiben war er dann allerdings noch auf die Idee gekommen, in eine Disko zu fahren. Mit knapp einer Promille Alkohol im Blut setzte er sich ans Steuer seines Audi und fuhr los. In Dinslaken ereignete sich dann der tödliche Unfall in der Nähe des Jägerhofs. Vier junge Männer hatten sich auf den Weg zu dem Lokal gemacht und waren in Unterhaltungen vertieft, als der Wagen auf sie zukam. Zeugen sagten aus, dass er zwei der Männer auf dem Gehweg erfasste.

Einer starb, der andere ist seitdem zu 70 Prozent behindert und kann nicht ohne Krücken laufen. Der Angeklagte hatte beteuert, er habe die Männer nicht gesehen. Er habe einen Knall gehört und sei im Schock davongelaufen. Eine Unfallflucht verneinte er. Er habe sich nicht den Konsequenzen entziehen wollen, sondern unter Schock gestanden. "Ich kann mich an einen Knall erinnern, dann waren auch schon die Airbags draußen", hatte er gesagt. Durch die kaputte Windschutzscheibe sei die Sicht auf die Opfer versperrt gewesen. "Dann bin ich aufgestanden und weggerannt", schilderte er weiter, obwohl ihm schon klar war, dass etwas Schlimmes passierte.

Ein Sachverständiger stellte gestern ganz klar heraus, dass der Fahrer die Männer schon 50 Meter vorher habe erkennen müssen. Dies gelte besonders, da keiner von ihnen dunkel gekleidet war. Die Situation sei durchaus beherrschbar gewesen, sagte er.

Auch wenn man andere Alternativen durchspiele, könne er sich den Unfall nicht erklären. Die Möglichkeit, dass die Opfer auf dem Gehweg waren, sei sehr gut nachvollziehbar. Das hatte der Angeklagte nur indirekt dementiert. Er hatte angegeben, er sei keinesfalls auf dem Gehweg gefahren und immer auf seiner Spur geblieben. Auch die Splitter am Unfallort sprachen gegen seine Version.

(BL)
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