Dinslaken Integrationsrat: Stadt hält Strafanzeige noch zurück

Dinslaken · Die Strafanzeige wegen Verleumdung, die die Stadt im Namen ihr Integrationsbeauftragten Burhan Cetinkaya gegen Yilmaz Adiyaman am 24. Oktober angekündigt hatte, ist bislang noch nicht gestellt worden. Wie Rathaussprecher Horst Dickhäuser gestern auf Anfrage der Rheinischen Post erklärte, soll zunächst noch einmal der Versuch unternomen werden, in einem vermittelnden Gespräch unter allen Beteiligten, den Streit im Integrationsrat zu befrieden. Adiyaman hatte Cetinkaya und dem Integrationsratsvorsitzenden Turhan Tuncel vorgeworfen, ihn unter Druck gesetzt zu haben, den Integrationsrat zu verlassen, nachdem er im vergangenen November den Bürgermeister darüber informiert hatte, dass es aus seiner Sicht weiter Radikalisierungstendenzen in Lohberg gebe.

Adiyaman hatte dazu Fotos vorgelegt, die der Bürgermeister an den Staatsschutz weitergereicht hatte, der die Vorgänge überprüfte, aber zu dem Ergebnis kam, dass die Sorgen Adiyamans unbegründet seien. Seitdem hat es mehrere Sitzungen des Integrationsrates zur Klärung der Angelegenheit gegeben, die aber ergebnislos blieben.

Nach der letzten nichtöffentlichen Sitzung des Gremiums hatten sich allerdings die beiden SPD-Ratsvertreter Sezgin Özen und Peter Steinbeißer veranlasst gesehen, öffentlich klarzustellen, dass es nicht ihrem Demokratieverständnis entspreche, wenn auf ein gewähltes Integrationsratsmitglied Druck ausgeübt würde. Die Kritik der beiden Sozialdemokraten hatte der Integrationsratsvorsitzende Turhan Tuncel zurückgewiesen und seinerseits der SPD vorgeworfen, dass sie in Sachen Integration eher als Bremser fungiere.

Eine Sondersitzung des Rates zu dem jetzt seit einem Jahr schwelenden Streit wird es nicht gegeben. Nach Informationen der Rheinischen Post hat Bürgermeister Dr. Michael Heidinger einen entsprechenden Antrag des Stadtverordneten Heinrich Mühmert von der Offensive Dinslaken abgelehnt. Dabei beruft er sich auf formale wie inhaltliche Gründe. Zum einen sei Heinrich Mühmert in diesem Fall gar nicht antragsberechtigt. Einzelvertreter wie Mühmert hätten zwar Antragsrecht in Fragen, die Sachthemen betreffen. Wenn es aber um Geschäftsordnungsangelegenheiten wie die Einberufung einer Ratssitzung ginge, könnten nur Fraktionen oder ein Fünftel aller Ratsvertreter gemeinsam Anträge stellen. Inhaltlich hatte Mühmert die Sondersitzung beantragt, mit dem Ziel, den Integrationsrat neu zu besetzen. Hier bekräftigt die Verwaltung ihre Einschätzung, dass der Rat keinerleit Befugnis hat, ein demokratisch gewähltes Gremium wie den Integrationsrat abzusetzen, geschweige denn neu zu besetzen.

(jöw)
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