Dinslaken Grüne: teure Rechtsfehler bei Altlast

Dinslaken · Zu schnell und ohne Justiziar: Das kostet die Steuerzahler 250.000 Euro.

 2014 ließ der Kreis an einer Gärtnerei in Xanten Altöl entsorgen. Die Kosten lassen sich wegen rechtlicher Fehler nicht zurückerstreiten.

2014 ließ der Kreis an einer Gärtnerei in Xanten Altöl entsorgen. Die Kosten lassen sich wegen rechtlicher Fehler nicht zurückerstreiten.

Foto: Armin Fischer

Wesel Bei manchen Altlasten reicht es, sie unter Kontrolle zu halten. Bei anderen ist unmittelbares Handeln angesagt, wenn der Verantwortliche nicht greifbar ist oder Verpflichtungen nicht nachkommt. Gegebenenfalls wird dieser im Nachhinein zur Rechenschaft gezogen. Vorausgesetzt, die Ämter halten sich an die Regeln. Dem Kreis ist dies in einem folgenschweren Fall nicht gelungen, wie die Grünen Britta Wegner und Hubert Kück beklagen. Hintergrund ist der Versuch, 250.000 Euro für die Entsorgung von Altöl eintreiben zu wollen. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf gab den 19-seitigen Hinweis, dass dies aussichtslos ist, weil der Kreis Fehler gemacht hat. Unter anderem war das eigene Rechtsamt an entscheidenden Stellen nicht beteiligt. In die Pflicht nehmen die Grünen nun Landrat Dr. Ansgar Müller.

Wie Wegner und Kück gestern erläuterten, geht es um den Fall einer Gärtnerei in Xanten. Mitte Dezember 2013 hatte diese die Ordnungsverfügung erhalten, den Betrieb, der übrigens nicht näher definiert worden sein soll, binnen vier Wochen stillzulegen. Bei Untätigkeit des Verantwortlichen hätte der Kreis erst ab dem 18. Januar 2014 eingreifen können. Er tat es jedoch schon am 14. Januar. Aus ursprünglich geschätzten 100.000 wurden 250.000 Euro. Hinzu kamen weitere Verfahrensfehler, weshalb das Gericht zum Ergebnis kommt, dass der Kreis rechtswidrig agiert hat.

Dazu haben die Grünen Müller einen Fragenkatalog geschickt, den er umfangreich beantwortet hat. Eine Zusatzbelastung für den Kreishaushalt sieht Müller beispielsweise nicht, weil der Betrag aus nicht in Anspruch genommenen Rückstellungen für ein Verfahren gegen TKS/Hüttenwerke Krupp Mannheim genommen worden sei. Und: Künftig würden Kreisjustiziare bereits ab Fällen hinzugezogen, die voraussichtlich 50.000 Euro Kosten übertreffen können. Die Grünen sehen indes den Etat und damit jeden Steuerzahler sehr wohl belastet. Sie haben grundsätzliche Fragen zu besagter Rücklage, vermuten noch mehr solcher Reserven, die zu einer aufgeblasenen Kreisumlage führen, und lasten dem Landrat erhebliche Mängel in der Organisation seines Verwaltungsapparates an.

(RP)
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