Dinslaken Gewerbesteuer - wieder keine Beratung über Erhöhung

Dinslaken · Fraktionen werden sich erst im Stadtrat positionieren.

Die Verwaltung will die Gewerbesteuer um zehn Prozentpunkte von 460 auf künftig 470 Prozent anheben. Im Finanzausschuss wurde die Entscheidung darüber geschoben, und auch der Hauptausschuss, der gestern im Rathaus tagte, diskutierte diese Thematik nicht und sprach dementsprechend auch keinerlei Empfehlung aus. Nun wird also der Stadtrat, der am kommenden Dienstag, 15. März, zu seiner nächsten regulären Sitzung zusammentritt, darüber entscheiden, ob er eine Gewerbesteuererhöhung befürwortet oder sie ablehnt.

Hingegen sprach der Ausschuss sich für die ebenfalls von der Verwaltung vorgeschlagenen Erhöhungen der Hunde- sowie der Vergnügungssteuer aus. Befürwortet wurde weiterhin der von der UBV eingebrachte Antrag auf Einführung einer Wettbürosteuer - dies, nachdem klar ist, dass die Dinslakener Trabrennbahn davon nicht betroffen sein wird.

Unzufrieden zeigte sich CDU-Fraktionsvorsitzender Heinz Wansing mit einer Vorlage, die die Verwaltung zu einem Antrag der Christdemokraten vorgelegt hatte. Diese wollten, dass die Verwaltung ein Konzept erarbeitet, in dem alle geeigneten Handlungsfelder zum Ausbau der interkommunalen Zusammenarbeit aufgezeigt werden. Zudem sollten die Möglichkeiten der Kooperation mit dem Kreis Wesel auf dem Gebiet der örtlichen Rechnungsprüfung ausgelotet werden. "Der Verwaltung mangelt es an interkommunalem Geist", kritisierte CDU-Fraktionschef Heinz Wansing in der Sitzung die Vorlage, die er als "völlig inakzeptabel" bezeichnete.

In dem Verwaltungspapier wird dargelegt, dass sowohl bei kompletter beziehungsweise bei teilweiser Übernahme der Aufgaben der Dinslakener Rechnungsprüfung durch den Kreis dieser neues Personal einstellen müsste. Auch stelle die Ortsferne ein Hindernis bei der täglichen Arbeit dar. Zudem könne der Kreis die Beratung, die die örtliche Rechnungsprüfung gegenwärtig leiste, selbst nicht sicherstellen. Deshalb würden sich durch die angestrebte Kooperation auf dem Gebiet der Rechnungsprüfung "unter Betrachtung der wirtschaftlichen Rentabilität hier keine wirtschaftlichen Vorteile erzielen lassen".

(RP)
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