Dinslaken "Gaspreisrebell" Wrede siegt

Dinslaken · "Jetzt wird gefeiert", erklärte Ekkehard Wrede mit dem freudestrahlenden Lächeln des Siegers. Denn in der Berufungsverhandlung hatte sich das Landgericht Duisburg auf die Seite des Verbrauchers aus Dinslaken gestellt.

Gespannt warteten gestern Morgen Ekkehard Wrede und seine Mitstreiter, die ihn in den Saal 207 des Duisburger Landgerichts begleitet hatten, auf den Spruch der 5. Zivilkammer. Die verkündete beinahe im Minutentakt ihre Beschlüsse und Urteile, doch im Fall Wrede gegen die Stadtwerke Dinslaken bat sie um etwas Geduld, da ein Richter fehlte, der mit seinem Wagen im Stau auf der Autobahn saß. Als er dann endlich erschien und Richterin Galonska-Bracun die Entscheidung mündlich vortrug, hatte Ekkehard Wrede allen Grund, sich als Sieger zu fühlen.

Bereits seit 2005 zahlt Wrede als Gaskunde der Stadtwerke Dinslaken nicht den vollen Rechnungsbetrag an das Versorgungsunternehmen. Er begründet dies damit, dass die damals vorgenommene Gaspreiserhöhung unbillig und für ihn nicht nachvollziehbar sei. Von den Stadtwerken erwartet er seither die Offenlegung ihrer Kalkulation zur Preisgestaltung. Nach Ansicht des Gerichts unterliegt der Gaspreis der Billigkeitskontrolle, was bedeutet, dass die Stadtwerke nun "umfassend" darzulegen haben, wie sie auf den von ihnen festgelegten Betrag gekommen sind. Das Gericht entschied zudem, dass die Kosten des Verfahrens in der zweiten Instanz die Stadtwerke zu tragen haben, außerdem ließ die Kammer die Revision zu.

"Dies ist ein guter Tag für die Verbraucher. Das hätte der Richter in Dinslaken auch schon entscheiden können. Nach dem Urteil steht fest, dass die Kürzung von Gaspreisen richtig ist", kommentierte Ekkehard Wrede die richterliche Entscheidung. Die strittige Preiserhöhung sei einseitig vorgenommen, nicht hinreichend genug begründet worden und deshalb nicht gerechtfertigt. Dieses Urteil, so Wrede, der sich selbst als "Gaspreisrebell" sieht, habe er erwartet. Der richterliche Spruch habe Bedeutung für die weitere Rechtsprechung.

Die Stadtwerke wollen auf das schriftliche Urteil warten, sehen, was sie nach Ansicht des Gerichts offen zu legen haben und dann in die Prüfung einsteigen, wie Hauptabteilungsleiter Klaus Otremba nach dem Gerichtstermin erklärte. Das Versorgungsunternehmen sei "nicht angetreten, um etwas zu vertuschen". Was vorgelegt wurde, habe der Kammer allerdings nicht ausgereicht. Zudem betonte Otremba, dass die Stadtwerke zu den günstigen Gasanbietern gehören. Das Urteil des Landgerichts bewertete er als Einzelfallentscheidung. Eine Grundsatzentscheidung in einem ähnlichen Fall erwartet Klaus Otremba im nächsten Monat vom Bundesgerichtshof.

(RP)
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