Dinslaken Ein Fall von Nötigung: Mit der Hand eine Waffe nachgeahmt

Dinslaken · Duisburger Landgericht verurteilt Dinslakener zu einer Geldstrafe von 500 Euro. Opfer bangte um sein Leben.

Auf den Hosenbund zeigen und die "Ladebewegung" einer Waffe nachzuahmen reicht aus, um sich strafbar zu machen, wenn man die Geste mit einer Forderung verbindet. Das weiß jetzt ein Dinslakener nach seiner Verhandlung vor dem Duisburger Landgericht. Zuvor hatte der Mann nicht einsehen wollen, dass er sich strafbar machte. "Ich hab' gar keine Waffe gehabt", war sein Argument. Die Andeutung hätte er daher auch gar nicht umsetzen können. Das hatte das Opfer allerdings nicht gewusst und war der Forderung zur Überlassung der Autoschlüssel nachgekommen.

Im April 2014 hatte der Dinslakener einen polnischen Arbeiter auf einer Baustelle aufgefordert, ihm die Wagenschlüssel des Chefs zu geben. Den Mercedes wollte er mitnehmen und als "Faustpfand" für eine ausstehende Forderung behalten, begründete er sein Vorhaben. Als der Arbeiter sein Handy nahm und den Chef fragen wollte, hielt der 56-Jährige ihn mit eindeutigen Gesten davon ab. Die Herausgabe des Schlüssels erfolgte aus Sorge um sein Leben, argumentierte der Richter. Daher habe er sich wegen einer Nötigung schuldig gemacht. Jemanden in Angst zu versetzen, um seine Forderungen zu erreichen, reiche für eine Verurteilung aus. Eine von der Verteidigung angeregte Einstellung des Verfahrens hielt der Staatsanwalt für ausgeschlossen. Das wäre im Falle eines bisher unbescholtenen Bürgers noch möglich gewesen. Der Richter erläuterte: "Sie haben ja 'ne Menge Vorstrafen." Es gebe nicht viele Menschen, die öfter bestraft wurden. Auch wegen Bedrohung und Nötigung hatte es schon Urteile gegen ihn gegeben. Hinzu kam, dass es noch nach der Tat auf der Baustelle mehrfach Ermittlungen gegen ihn gab.

Der Verteidiger sprach von einer zivilrechtlichen Auseinandersetzung, die der Anlass der Nötigung war. Der Angeklagte schilderte, dass man ihn zuvor um viel Geld gebracht hatte. Er habe 20.000 Euro in die Firma eines guten Bekannten investiert und sei enttäuscht worden. Das Geld habe er entgegen der Absprache nicht zurückbekommen. Es gebe sogar einen Vertrag, dass der Schuldner die Summe mit 1000 Euro monatlich abzahle. Das habe er nicht gemacht. Weil er sich nicht anders zu helfen wusste, hatte er kurzerhand den Mercedes mitgenommen und bei sich im Hinterhof abgestellt. Damit wollte er erreichen, dass ein Teil der Schulden zurückbezahlt wird. Das Gericht hielt eine milde Geldstrafe von 500 Euro für ausreichend.

(bil)
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