Unsere Woche Die Steuerschraube nicht überdrehen

Dinslaken · Dinslakens Kämmerer braucht Mehreinnahmen, um einen ausgeglichenen Haushalt vorlegen zu können. Der Handel warnt bereits davor, dass die Belastung zu groß werden könnte und Geschäfte auf der Strecke bleiben.

Die Zeiten sind hart - und eine Änderung ist nicht abzusehen. In den Kassen der Kommunen herrschte Ebbe. Davon können die Kämmerer ein trauriges Lied singen. Schon um einen genehmigungsfähigen Haushalt vorzulegen zu können, müssen sie fast zaubern können. Daher verfallen sie schon fast zwangsläufig auf den für sie naheliegenden Gedanken, an der Steuerschraube zu drehen, um die Einnahmeseite zu verbessern. Deshalb hat auch Dinslakens Kämmerer Dr. Thomas Palotz eine Erhöhung der Gewerbesteuer sowie die Anhebung der Hunde-und der Vergnügungssteuer vorgeschlagen. Außerdem hat er die Anregung der UBV aufgegriffen und die Einführung einer Wettbürosteuer befürwortet. Das alles sind scheinbar sichere Einnahmeposten. Der Handel klagt über die drohende höhere Steuerlast, verweist auf bestehende finanzielle Belastungen und den Internethandel, der ihm das Leben schon schwer genug macht. Da wird die Befürchtung laut, dass einige Geschäfte infolge der Steueranhebung auf der Strecke bleiben werden und folglich irgendwann schließen müssen. Und mit jedem Geschäft, das nicht mehr öffnet, verliert die Stadt als Einkaufsstandort an Attraktivität und verliert zudem Steuereinnahmen. Die Dinslakener Politik hat sich bislang in Sachen Gewerbesteuererhöhung noch nicht eindeutig positioniert, bei der Hunde- und Vergnügungssteuer aber Zustimmung signalisiert. Doch die Steuerschraube kann nicht unbegrenzt angezogen werden, irgendwann ist Schluss und die Belastung wird einfach zu groß. Die Kuh, die man melken will, schlachtet man nicht.

In Dinslaken wurde der Prozess gegen Nils D., der sich vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf zu verantworten hatte, von vielen Menschen mit großem Interesse verflogt. Gestern nun hat das Gericht sein Urteil gesprochen und den 25-jährigen Lohberger, der sich wegen seiner Mitgliedschaft in der Terrormiliz Islamischer Staat (IS)angeklagt war, zu einer Haftstraße von viereinhalb Jahren verurteilt. Ausschlaggebend für dieses Urteil, das als milde angesehen wird, war die Kooperationsbereitschaft des Angeklagten mit den staatlichen Behörden. Die Vorsitzende Richterin hatte während des Prozesses mehrfach Zweifel daran geäußert, ob der Angeklagte tatsächlich geläutert sei und sich vom IS abgewendet habe. Diese Zweifel hat er offensichtlich zerstreuen können.

Ich wünschen Ihnen ein erholsamens Wochenende.

Ihre Meinung? Schreiben Sie unserem Autor heinz.schild@rheinische-post.de

(RP)
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