Dinslaken/Wesel Dagmar E. mit Drahtschlinge getötet?

Dinslaken/Wesel · Der Prozess um den Tod der 58-jährigen Dinslakenerin Dagmar E. geht dem Ende entgegen. Am 21. März soll die Beweisaufnahme geschlossen werden. Dem Sohn des Opfers droht eine Verurteilung wegen Tatbeteiligung.

Dagmar E. wurde am 30. September 2014 in ihrer Wohnung möglicherweise mit einer Drahtschlinge erwürgt. Am gestrigen 12. Verhandlungstag verlas das Gericht ergänzende Untersuchungen des Rechtsmediziners. Der sollte nachträglich prüfen, ob eine im Wald gefundene Drahtschlinge und ein Schraubenschlüssel für die Verletzungen am Hals der getöteten Frau infrage kommen könnten. Für die Strangmarken könne die Drahtschlinge verantwortlich sein, war sein Fazit. Das sei bei dem Schraubenschlüssel ausgesprochen unwahrscheinlich.

Das Gericht gab einen Hinweis, demzufolge für Alexander E. (25), Sohn der Getöteten, sowie die ebenfalls angeklagten Abenezer E. (21) und Kalab E. (19) auch eine Verurteilung wegen gemeinschaftlichen Totschlags in Betracht kommt. Israel E., ein 26 Jahre alter Trinkhallenbesitzer aus Wesel, könne auch wegen Anstiftung zum Totschlag verurteilt werden. Im Klartext heißt das: Der ursprüngliche Mordvorwurf gegen die drei Brüder E. ist vom Tisch. Offenbar sieht die Kammer den Anklagevorwurf, die von ihrem Bruder angestifteten beiden jüngsten Angeklagten hätten Dagmar E. heimtückisch von hinten angegriffen, als nicht erwiesen an.

Allerdings halten die Richter wohl auch die Version des Angeklagten Alexander E., er habe der Tötung seiner Mutter starr vor Angst nur zugesehen, für widerlegt. Statt wie ursprünglich angeklagt nur wegen Totschlags durch Unterlassen, droht ihm nun eine Verurteilung wegen aktiver Beteiligung an der Tat. Mahnungen der Staatsanwälte an die Angeklagten, ihre bisherigen Einlassungen noch einmal zu überdenken, stießen allerdings auf taube Ohren.

Zuvor hatte der ehemalige Nachbar der Dinslakenerin Dagmar E. nun doch noch vor Gericht aussagen müssen. Um ihm die Konfrontation mit den Angeklagten zu ersparen, griff das Gericht auf eine Lösung zurück, die nur in Ausnahmefällen Anwendung findet: die audiovisuelle Vernehmung. Die Antworten des 82-Jährigen wurden in der gestrigen Verhandlung aus einem anderen Raum des Duisburger Landgerichts in den Sitzungssaal übertragen.

Auf vier Bildschirmen konnten die Richter, die Staatsanwälte sowie der Nebenkläger die Angeklagten und deren Verteidiger sowie die Zuschauer in der gestrigen Verhandlung das Geschehen verfolgen. Zuvor hatten alle Beteiligten lange und kontrovers diskutiert, ob die Aussage des gesundheitlich angeschlagenen Rentners überhaupt zwingend notwendig ist. Eine Anwältin hatte allerdings darauf bestanden, von dem Zeugen selber zu hören, ob nach dem Verschwinden der Dinslakenerin, die als Kosmetikerin gearbeitet hatte, über den Verkauf ihrer Wohnung gesprochen wurde.

Mehrere Beteiligte vertraten den Standpunkt, dass diese Frage schon ausreichend geklärt sei. Der Richter gab zu bedenken, dass die Anstrengung, verbunden mit möglicher Angst vor den Angeklagten und eine nur kurze Zeit zurückliegende Operation des Mannes gegen eine Vernehmung sprächen. Sein Enkel hatte zuvor angegeben, dass der Rentner Medikamente nehmen müsse und sich keinesfalls aufregen dürfe.

Der Sohn der Nachbarin habe am Morgen nach ihrem Verschwinden bei ihm geklingelt und gesagt, dass seine Mutter nicht nach Hause gekommen und ihr Bett unbenutzt gewesen sei. Der junge Mann sei immer zurückhaltend gewesen. Er habe ihm aber angeboten, stets ein offenes Ohr für ihn zu haben und ihm sogar 100 Euro geliehen. Er wisse ja, dass der junge Mann nicht sehr selbstständig war, also habe er ihm auch einen Betreuer vermittelt. "Das habe ich als meine Pflicht empfunden", sagte der Zeuge.

Ob die Wohnung verkauft werde, sei erst einmal kein Thema gewesen, sagte der Senior. "Wir sind davon ausgegangen, dass sie jeden Tag wieder reinmarschiert", gab er an. Von anderen sei er aber immer wieder auf die leerstehende Wohnung angesprochen worden. Sein Plan sei es gewesen, den Enkel dort einziehen zu lassen. "Alexander E. hat es aber nie persönlich gesagt, dass er die Wohnung verkauft." Der Angeklagte habe einmal gefragt, ob der Rentner sich darum kümmern könne, dass er an das Konto der Mutter komme. Auch bei den Mitangeklagten habe er "kein gutes Bauchgefühl" gehabt. In der Tatnacht habe er nichts Auffälliges bemerkt.

Am nächsten Verhandlungstag, dem 21. März, will die Jugendkammer des Landgerichts die Beweisaufnahme formal schließen und zu den Schlussvorträgen überleiten.

(bl/bm)
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