Voerde Betuwe-Einwender sollen mitdiskutieren

Voerde · Stadt und Initiative informierten über den Stand des Verfahrens und über den Erörterungstermin.

 Jetzt wird es Ernst mit dem Ausbau der Betuwe-Linie.

Jetzt wird es Ernst mit dem Ausbau der Betuwe-Linie.

Foto: Tom Thöne

Heinz Markert, Vorsitzender der Bürgerinitiative (BI) "Betuwe - so nicht! Voerde", ist gespannt. Wie gehen Bezirksregierung und Bahn mit den zahlreichen Einwendungen zum Planfeststellungsverfahren zur Betuwe-Linie um? Rund 700 Voerder haben zum Planfeststellungsabschnitt 1.4 (Stadtgrenze Dinslaken bis Höhe Grenzstraße) Stellungnahmen abgegeben. Sie wie die umfangreiche Einwendung der Stadt werden beim Erörterungstermin am Mittwoch, 18. November, in der Dinslakener Kathrin-Türks-Halle behandelt. Zur Vorbereitung gab es ein Treffen in der Aula des Gymnasiums Voerde. Stadt und Initiative informierten, worauf es beim Erörterungstermin ankommt.

Bei der Veranstaltung mit rund 80 Besuchern wiesen die Vertreter von Stadt und Initiative darauf hin, dass möglichst viele Voerder, die eine Einwendung eingereicht haben, zum Erörterungstermin kommen und zu Wort melden sollten. Deutlich wurde aber auch, dass es die letzte Chance sei, noch auf die Pläne der Bahn Einfluss zu nehmen. Planungsdezernent Wilfried Limke beschrieb die Sache so: Hinter den einzelnen Punkten werde ein Haken gemacht oder die Sache sei noch offen und es werde weiterdiskutiert.

Betont wurde auch, dass noch keine Entscheidung getroffen wurde. Es gibt die Pläne der Bahn, ihre Vorstellung, wie sie das dritte Gleis errichten will, welche Lärmschutzmaßnahmen sie umsetzen möchte, und wie sie mit Immobilienbesitzern umgehen möchte. Dann gibt es die Einwender: die Stadt, die Feuerwehr sowie Privatleute. In dem Erörterungstermin, der von der Bezirksregierung organisiert und durchgeführt wird, gehe es um die Anhörung. Die Behörde sammelt die Stellungnahmen, die Einwendungen. Beim Erörterungstermin besteht die Möglichkeit, noch offene Fragen zu klären, nachzubohren, wie sich die Bahn bestimmte Dinge vorstellt, zu kritisieren, wenn die Bahn zu wenig Rücksicht auf die Belange der Anwohner entlang der Trasse nimmt.

Am Ende des Erörterungstermins wird noch keine Entscheidung gefällt, die trifft das Eisenbahnbundesamt (EBA). Bis dahin vergeht noch einige Zeit. Gegen diese Entscheidung besteht die Möglichkeit zu klagen. Durch das Einreichen einer Klage, verhindert man aber nicht den Baubeginn. In diesem Fall hat eine Klage keine aufschiebende Wirkung, da es sich beim Ausbau der Betuwe-Linie um ein privilegiertes Vorhaben handelt.

Vertreter der Stadt präsentierten Dienstagabend ihre Kritikpunkte an den vorgelegten Ausbauplänen. Ernst Wardemann, Chef der Feuerwehr, machte deutlich, was aus seiner Sicht mit Blick auf die Sicherheit an der Strecke in den Plänen fehlt. Wie Hans-Martin Seydel, Fachbereichsleiter bei der Stadt, berichtete, gebe es immer noch unterschiedliche Ansichten, ob die Angaben der Bahn in Bezug auf den Lärmschutz richtig seien. So sei über die Kosten für die Lärmschutzmaßnahmen noch zu sprechen. Angesprochen wurde auch der Punkt Beweissicherung. Liegen schon jetzt Schäden an Gebäuden vor, müssen sie dokumentiert werden. In den Unterlagen für einen Abschnitt der Betuwe-Linie in Oberhausen stehe, dass eine Beweissicherung zulässig sei. Es sei aber nicht festgelegt, dass die Bahn die Kosten dafür zu tragen hat, berichtete Gert Bork von der Initiative "Betuwe - so nicht!". Mit Blick auf den Erörterungstermin in Dinslaken appellierte er: "Sie sollten aufstehen und die Beweissicherung einfordern."

Die Stadt steht auf dem Standpunkt, dass gebaut werden muss, was notwendig ist. Und nicht was die Bahn aus Kostengründen für angemessen hält. Beim Termin müsse auch deutlich gemacht werden, um welches schützenwerte Gut es gehe: nämlich um die Gesundheit der Anwohner und nicht um die Interessen der Bahn. Da der Ausbau auf Voerder Stadtgebiet in zwei Abschnitte geteilt ist, gibt es einen zweiten Erörterungstermin. Für den Abschnitt 2.1 (Friedrichsfeld bis zur Stadtgrenze Wesel) ist nach Auskunft von Heinz Markert die Erörterung für den 9. März 2016 festgelegt worden. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich. Einlass in die Halle erhalten nur Einwender und Betroffene. Sie müssen am Eingang einen Ausweis vorzeigen. Der Termin beginnt am Mittwoch, 18. November, um 10 Uhr, Einlass in die Halle ist ab 9 Uhr. Falls erforderlich, wird die Erörterung am 19. und 20. November fortgesetzt.

(RP)
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