Dinslaken Barrierefreies Bauen: So geht es richtig

Dinslaken · Barrierefrei, barrierearm, alters-, behinderten- oder rollstuhlgerecht - es gibt viele Begriffe, aber nur eine Definition, was "Barrierefreiheit" tatsächlich bedeutet. Welche Normen und Richtlinien müssen öffentliche Gebäude und Anlagen sowie privater Wohnraum erfüllen, um tatsächlich barrierefrei zu sein?

 Dieter Holthaus mit dem Dokument, das sich Sehbehinderte auch vorlesen lassen können

Dieter Holthaus mit dem Dokument, das sich Sehbehinderte auch vorlesen lassen können

Foto: kr

Das kann jeder anhand der Checkliste "Bauen für alle - barrierefrei" beurteilen und prüfen. Diese Liste wird seit 2001 vom Arbeitskreis der hauptamtlichen Behindertenbeauftragten und Behindertenkoordinatoren NRW herausgegeben, aber seit 2012 nicht mehr aktualisiert.

Der Behindertenbeauftragte der Stadt Dinslaken, Dieter Holthaus, Mitglied dieses Arbeitskreises, hat nun die gesamte Checkliste überarbeitet, an die zwischenzeitlich festgeschriebenen DIN-Normen und Richtlinien angepasst, mit Links versehen und in Zusammenarbeit mit dem Zentrum für blinde und sehbehinderte Studierende der TH Mittelhessen in eine barrierefrei nutzbare Form gebracht.

Das Werk wird erstmals von der Stadt Dinslaken herausgegeben und ist landesweit die erste Checkliste für barrierefreies Bauen, die als inklusive Informationsschrift von allen Menschen, mit und ohne Handycap genutzt, werden kann. Die 155 Seiten umfassende Liste ist - auch für Laien - verständlich geschrieben und richtet sich an Bürger ebenso wie an Architekten, Planer, Handwerker, Verwaltungs- und Ratsmitglieder. Sie beleuchtet rechtliche Grundlagen, allgemeine Grundsätze der Planung, vor allem aber definiert sie ganz konkret die Kriterien für barrierefreie Gebäude. Also was wie bemessen, ausgestattet und gestaltet sein muss, damit es tatsächlich barrierefrei - und damit möglicherweise auch förderfähig - ist. Dabei geht es um ganz praktische Dinge. Wie muss ein Hauseingang, eine Haustür beschaffen sein, welche Maße und Abstände müssen Toiletten und Duschen erfüllen, wo müssen Bedienelemente angebracht werden, damit Barrierefreiheit gewährleistet ist?

Eine Wohnung ohne Hindernisse nutzt nur wenig, wenn man als Rollstuhlfahrer die Haustür nicht öffnen kann. Wie breit müssen Gehwege sein und wie gepflastert, damit sie auch für gehbehinderte Menschen nutzbar sind, wie müssen Straßenüberquerungen bemessen, beleuchtet und ausgerüstet sein, damit etwa auch sehbehinderte Menschen sich orientieren können?

Die Checkliste "Bauen für alle - barrierefrei" ist kostenlos und steht auf der Homepage der Stadt Dinslaken (www.dinslaken.de) unter dem Suchbegriff "Behindertenbeauftragter" zum Download - und zum Ausdrucken etwa vor Wohnungsbesichtigungen - bereit. Sie wird blinden Menschen auch als Hörbuch im Daisyformat zur Verfügung gestellt.

Der Behindertenbeauftragte Dieter Holthaus ist unter 02064/66477 oder per Mail unter dieter.holthaus@dinslaken.de erreichbar.

(aha)
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