Dinslaken Auch Dinslaken überschreitet Grenzwert

Dinslaken · Die Diesel-Debatte ist in Dinslaken angekommen. Laut einer vom Bundesumweltministerium in der vergangenen Woche veröffentlichten Liste hat die Stadt den Grenzwert der Stickstoffdioxidbelastung im Jahresmittel 2016 überschritten.

 Die Messergebnisse an der Hünxer Straße zeigen, dass Dinslaken den Grenzwert für die Stickstoffdioxidbelastung im vergangenen Jahr mit 43 Mikrogramm je Kubikmeter im Jahresmittel überschritten hat.

Die Messergebnisse an der Hünxer Straße zeigen, dass Dinslaken den Grenzwert für die Stickstoffdioxidbelastung im vergangenen Jahr mit 43 Mikrogramm je Kubikmeter im Jahresmittel überschritten hat.

Foto: Martin Büttner

Als Bundesumweltministerin Barbara Hendricks in der vergangenen Woche von der deutschen Autoindustrie ein energischeres Vorgehen bei der Verminderung des Schadstoffausstoßes ihrer Dieselautos forderte, hat ihr Ministerium eine Liste mit den Städten veröffentlicht, die den Grenzwert für die Belastung der Luft mit Stickstoffdioxid im vergangenen Jahr überschritten haben - dazu gehört auch Dinslaken. Mit einem Jahresmittelwert von 43 Mikrogramm je Kubikmeter Luft ist die Stadt zwar noch weit entfernt von den Belastungsspitzenwerten, die etwa in Stuttgart mit 82 Mikrogramm oder in München mit 80 Mikrogramm gemessen wurden, aber eben auch deutlich messbar über dem Grenzwert von 40 Mikrogramm.

Überschritten wurde der Wert an der Messstation, die sich an der Hünxer Straße etwa in Höhe des Technischen Rathauses befindet, wie Stephan Dinn, in der Stabsstelle Stadtentwicklung unter anderem für den Dinslakener Luftreinhalteplan zuständig, erklärte. Und das ist eigentlich sogar eine gute Nachricht. Noch an zwei weiteren Stellen - an der Wilhelm-Lantermann- und an der Hans-Böckler-Straße wird in der Stadt die Schadstoffbelastung der Luft erfasst. In den Jahren 2009 und 2011 wurden an allen drei Messstationen die Grenzwerte überschritten. 2016 war das nur noch an der Hünxer Straße der Fall. Das deutet daraufhin, dass die Konsequenzen, die nach den Ergebnissen von 2009 und 2011 gezogen wurden, gegriffen haben - wenn auch nicht in ausreichendem Umfang. Bereits zum 1. Juli 2011 ist der Dinslakener Luftreinhalteplan in Kraft getreten, der unter anderem eine Umweltzone vorsah, aus der Fahrzeuge mit keiner oder einer roten Plakette verbannt waren. Im Oktober 2012 trat dann eine verschärfte Regelung in Kraft, nach der die ausgewiesene Umweltzone zwischen der Willy-Brandt-Straße im Westen, den Bahngleisen im Norden, der Otto-Brenner-Straße im Osten sowie der A 59 und der Brinkstraße im Süden nur noch von Fahrzeugen mit grüner Plakette befahren werden dürfen. Außerdem gilt auf der Wilhelm-Lantermann-Straße, der Hünxer- und der Hans-Böckler-Straße ein Verbot für Lkw über 3,5 Tonnen, von dem nur der Lieferverkehr ausgenommen ist.

Bei der Stadt ist angesichts dieser Befunde wegen des Messergebnisses aus dem vergangenen Jahr kein Aktionismus ausgebrochen - auch deswegen weil angesichts der aktuellen, hitzigen Diskussion nicht so recht absehbar ist, in welche Richtung sich die Dinge entwickeln. Verantwortlich für die Grenzwertüberschreitung dürften zwar tatsächlich der Autoverkehr und insbesondere die Dieselabgase sein, doch welche unmittelbaren Konsequenzen das haben könnte, ist ungeklärt. Die Grenzwertüberschreitung müsste die Bezirksregierung auf den Plan rufen, die den Luftreinehalteplan für Dinslaken aktualisieren müsste. Die hat sich auch bei der Stadt gemeldet und angekündigt, dass es demnächst eine Konferenz mit allen Kommunen, in denen die Grenzwerte überschritten werden, geben soll. Doch das ist laut Dinn auch schon wieder einige Wochen her, ohne dass die Bezirksregierung dieser Ankündigung Taten hat folgen lassen. Dass in Dinslaken kurzfristig Fahrverbote drohen könnten, glaubt Dinn nicht. Für diese Einschätzung spricht auch, dass die Deutsche Umwelthilfe inzwischen zwar Rechtsverfahren gegen insgesamt 45 Städte eingeleitet hat, die im Ergebnis auf Fahrverbote für Dieselfahrzeuge hinauslaufen könnten. Allerdings sind diese Rechtsverfahren bislang auf Städte beschränkt, in denen der Grenzwert von 40 Mikrogramm 2016 im Jahresmittel um zehn Prozent oder mehr überschritten wurde.

(RP)
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