Dinslaken Appell: Parken auf Gehweg erlauben

Dinslaken · Eheleute parken ihre Autos seit 40 Jahren auf dem Gehweg der Bismarckstraße in Dinslaken, gegenüber dem Finanzamt. Nun erhielten sie erstmals Knöllchen. Die Stadtverwaltung prüft, ob Umwandlung in Stellplatzflächen angebracht ist.

 Die Bismarckstraße im Bereich der Schillerstraße. Auf dem Gehweg, genau gegenüber dem Finanzamt, wird gerne geparkt, was allerdings nicht erlaubt ist.

Die Bismarckstraße im Bereich der Schillerstraße. Auf dem Gehweg, genau gegenüber dem Finanzamt, wird gerne geparkt, was allerdings nicht erlaubt ist.

Foto: Peggy Mendel

Die Eheleute Hilde und Hans-Peter Plenter von der Schillerstraße sind sauer auf die Stadt. Seit 40 Jahren parken sie ihre Wagen auf dem Gehweg an der Bismarckstraße, gegenüber dem Finanzamt, im vergangenen Monat haben sie an ihren dort hintereinander abgestellten beiden Fahrzeugen jeweils ein Knöllchen wegen verbotswidrigem Parkens auf dem Gehweg beziehungsweise Grünstreifens vorgefunden. Gegen die Verwarnungsgelder legten sie schriftlich Widerspruch ein und führten zudem ein Gespräch mit der Leitung des Fachdienstes Allgemeine Ordnung, Gewerbe, Verkehr - ohne Erfolg.

Dass Autos grundsätzlich auf die Straße und nicht auf den Gehweg gehören, erkennen die Eheleute an. Allerdings ist diese Vorschrift nach ihrer Überzeugung, "absolut gesetzt, letztlich nicht sinnvoll" und entspreche auch nicht der Realität, wie in Dinslaken geparkt werde. Als Beispiel führen sie die Blücherstraße an: "Hier parken viele Autos auf der Straße, viele halb auf der Fahrbahn und halb auf dem Gehweg, einige aber auch ganz auf dem Gehweg." Mit Hinweis auf die Parkplatznot in Dinslaken appellieren die Eheleute an die Stadtverwaltung, "das Parken auf dem Gehweg in der Bismarckstraße weiterhin zu gestatten" und sie betonen: "Fußgänger werden dadurch nicht behindert, der verbleibende Gehweg ist breiter als der vor unserem Haus".

Mit ihrem Anliegen wandten Hilde und Hans-Peter Plenter sich nun an die Rheinische Post. "Herr und Frau Plenter haben rechtlich Pech gehabt. Die Rotgrandfläche auf der sie geparkt hatten, gehört zum Gehweg, nicht zur Straße, damit ist das Parken dort verboten", erklärte Stadtsprecher Thomas Pieperhoff auf Nachfrage der RP. Neun weitere dort parkende Autofahrer hätten ebenfalls Knöllchen erhalten. Früher sei der Bereich nicht im Fokus des städtischen Außendienstes gewesen, das habe sich aber geändert, nachdem auf Initiative von SPD und CDU ein Ratsbeschluss gefasst worden sei, mehr Personal für die Verkehrsüberwachung einzusetzen. Verständnis bringt Pieperhoff für die Beschwerdeführer auf, gleichwohl ließ er keinen Zweifel daran, dass die Verwarnungsgelder bestehen bleiben und nicht zurückgenommen werden. Allerdings kündigte er an, dass die Verwaltung prüft, ob die Rotgrandfläche an der Bismarckstraße und 60 bis 100 weitere im innerstädtischen Bereich in Stellplatzfächen umgewandelt werden können. Geklärt werden müsse, ob die Umwandlung eine zusätzliche akzeptable Belastung für die jeweilige Straße darstelle. Auch müsse untersucht werden, welchen Kosten für die Umwandlung anfielen, da die Stellplätze hergerichtet werden müssten und nicht Rotgrandflächen bleiben dürften. Als weitere neuralgische Stellen hinsichtlich des Parkens auf Gehwegen nannte Pieperhoff die Julius-Kalle-Straße, die Markt- und Blücherstraße.

(RP)
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