Dinslaken 1,5 Millionen am Fiskus vorbei

Dinslaken · Um rund 1,5 Millionen Euro soll ein Mann aus Dinslaken den Fiskus betrogen haben. Seit gestern muss sich der 53-Jährige vor der großen Wirtschaftskammer des Duisburger Landgerichts verantworten.

Die Frage des Richters, ob er Angaben machen wolle, parierte der Angeklagte mit einem "selbstverständlich". Zwischen 2003 und 2007 hatte er fehlerhafte Steuererklärungen abgegeben, gab der Diplom-Kaufmann zu. "Mir fehlte damals das Unrechtsbewusstsein", erkannte er jetzt im Rückblick. Unter der Rubrik "ausländische Kapitaleinkünfte" hatte er wahrheitswidrig im besagten Zeitraum keine Angaben gemacht. Lediglich Erträge aus Vermietung und Verpachtung hatte er versteuert.

"Aus einer gewissen Verärgerung", weil er sich bei den Banken vor Ort nicht gut beraten fühlte, sei er in die Schweiz gefahren. Schon 1992 habe er zudem Kontakte nach Liechtenstein geknüpft, seitdem habe er fortlaufend Wertpapiergeschäfte getätigt, mit denen er Erfolg hatte.

"Ich hatte immer diese Gewissensbisse, aber es war die Scheu vor dem Outing als Spekulant", rechtfertigte er sich am Verhandlungstag. Es sei ihm peinlich gewesen, sein Geld mit Spekulationen verdient zu haben, denn "die Position eines Spekulanten ist negativ besetzt", fürchtete er.

Als weiteren Grund nannte er Überlastung. Zwar gehe er seit zwanzig Jahren keinem geregelten Beruf nach, habe aber seine Eltern gepflegt. Von starker familiärer Beanspruchung sprach er, die ihn habe den Überblick verlieren lassen. Auf die Frage des Richters, wodurch er aufgefallen sei, beklagte der Dinslakener, dass er wie viele andere Anleger von einem Bankmitarbeiter verraten worden sei. Seine Bank habe ihn nicht rechtzeitig informiert, dass er im Falle einer zeitnahen Selbstanzeige möglicherweise straffrei ausgegangen wäre.

Gestern erkannte er, dass er diese Gelegenheit hätte nutzen müssen. Nun könne ihn eine Freiheitsstrafe erwarten, die nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt wird. Das, so erklärte der Richter, sei bei einer Steuerhinterziehung von über einer Million Euro vom Bundesgerichtshof so festgelegt. Hier müsse geprüft werden, ob es besondere Umstände gebe, die eine mildere Strafe zuließen. Dies sei zum Beispiel die vollständige Wiedergutmachung des Schadens sowie eine Extrazahlung mit "sanktionsausgleichender Wirkung". Lediglich ein Zeuge von der Steurfahndung musste gestern gehört werden.

Die Beweisaufnahme konnte schon gestern Mittag weitgehend abgeschlossen werden. Alle Beteiligten verzichteten auf die Anhörung weiterer Zeugen.

(RP)
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