Bornheim Stadt Bornheim erteilt männlichen Flüchtlingen Schwimmbad-Verbot

Bornheim · Es ist eine Entscheidung, die polarisiert: In Bornheim bei Bonn dürfen männliche Flüchtlinge nicht mehr ins städtische Hallenbad. Das hat die Stadt so entschieden, weil sich Besucherinnen und Angestellte über sexuelle Belästigungen durch Männer aus einer nahe gelegenen Asylbewerberunterkunft beschwert hätten, sagt Sozialdezernent Markus Schnapka. Dabei gehe es um verbale Beleidigungen, "nicht um Straftaten", heißt es von der Stadt Bornheim.

Statt nur die Übeltäter des Bades zu verweisen, holt die Stadt zum Rundumschlag aus und verweigert allen männlichen Flüchtlingen den Zutritt - als eine Art Erziehungsmaßnahme. "Sobald wir von den Sozialdiensten die Mitteilung bekommen, dass die Botschaft angekommen ist, beenden wir diese Maßnahme wieder", sagte Schnapka. Das Verbot solle in der nächsten Woche aufgehoben werden, sagte Bürgermeister Wolfgang Henseler dem Bonner "General-Anzeiger". Schnapka wolle Infotage in Flüchtlingsunterkünften durchführen, um über das Frauenbild aufklären.

Der Flüchtlingsrat NRW verurteilt das Vorgehen der Stadt. Es sei empörend und diskriminierend, so Geschäftsführerin Birgit Naujoks. "Es ist in Ordnung, Störer gezielt fernzuhalten. Aber es darf nicht pauschal eine ganze Gruppe treffen."

In Netphen im Kreis Siegen-Wittgenstein hatte es einen ähnlichen Fall gegeben. Während eines Wassersportkurses sollen sich einige Flüchtlinge so im Bad positioniert haben, "dass sie die Damen beim Sport begaffen konnten", sagt Bernd Wiezorek, Geschäftsführer des Bades. "Eine sexuelle Erregung war bei den Männern offensichtlich deutlich erkennbar." Die Gruppe wurde des Bades verwiesen. Die Polizei nahm die Ermittlungen auf. "Es haben sich jedoch keinerlei Anhaltspunkte für eine Straftat seitens der Migranten ergeben", erklärt ein Sprecher der Polizei der Kreisbehörde Siegen-Wittgenstein. Es konnten lediglich Verstöße gegen die Baderegeln festgestellt werden, jedoch keine sexuelle Belästigung. Zeuginnen hätten sich bislang nicht gemeldet.

Als Konsequenz wurde ein Sicherheitsdienst eingestellt. "Ich würde jedoch nie generell männlichen Flüchtlingen den Zutritt verwehren", sagt Wiezorek. "Das käme einer Vorverurteilung gleich. Ich kann niemandem ansehen, ob er ein Gaffer ist."

Das Verbot lässt sich nach Ansicht der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen juristisch kaum halten und wird von dem Verband abgelehnt, sagte dessen Sprecher Joachim Heuser. Möglichen Problemen mit männlichen Flüchtlingen will die Gesellschaft durch klare Verhaltenshinweise vorbeugen. Die bereits bestehenden und in den Bädern aushängenden Sicherheitstipps würden ergänzt, kündigte der Sprecher der Gesellschaft an.

(RP)
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