Köln Silvesternacht: Gericht sieht keine sexuelle Nötigung

Köln · Ein im Zusammenhang mit der Kölner Silvesternacht angeklagter Mann ist vom Vorwurf der sexuellen Nötigung freigesprochen worden. Das Kölner Amtsgericht sah gestern keine Beweise dafür, dass der 26-Jährige zu einer Gruppe gehört hatte, die eine Frau begrapscht und bestohlen haben soll. Der Angeklagte wurde aber unter anderem wegen Hehlerei zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.

Das Opfer hatte den Algerier in der Verhandlung nicht wiedererkannt. Das Verfahren gegen ihn war der erste Fall, in dem ein Sexualdelikt aus der Silvesternacht angeklagt war. Damals hatten Tätergruppen am Kölner Hauptbahnhof massenhaft Frauen umzingelt, bedrängt und bestohlen. Laut Zeugen handelte es sich vor allem um Männer mit arabischem oder nordafrikanischem Aussehen.

Der 26-Jährige war ursprünglich angeklagt, weil er am Kölner Hauptbahnhof zusammen mit etwa zehn anderen Männern eine Frau umzingelt haben sollte. Laut Anklage hatten mehrere Personen aus der Gruppe heraus das Opfer zwei bis drei Minuten lang in sexueller Motivation unter anderem am Gesäß angefasst. In dem Getümmel soll der 26-Jährige der Frau das Handy gestohlen haben - die Polizei fand es später bei ihm. Das Handy habe er einem Bekannten abgekauft, sagte der 26-Jährige vor Gericht.

Im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss (Pua) zur Aufarbeitung der Kölner Silvesternacht wächst der Unmut bei Rot-Grün über die Weitergabe geheimer Dokumente an die Presse. Die Regierungsfraktionen im NRW-Landtag wollen das Durchstechen von Informationen sogar strafrechtlich verfolgen lassen. Einen entsprechenden Antrag haben SPD und Grüne beim Pua gestellt. Landtagspräsidentin Carina Gödecke (SPD) soll nun die Ermächtigung zur Strafverfolgung wegen Verletzung von Dienstgeheimnissen erteilen. Durch die Weitergabe der Dokumente "dürften auch wichtige öffentliche Interessen gefährdet sein", heißt es in dem Antrag von Rot-Grün, der unserer Redaktion vorliegt.

Es könne nicht angehen, dass die Arbeit des Ausschusses - und damit die Kontrolle der Exekutive durch die Legislative - gefährdet würden. Denn die Dokumente seien veröffentlicht worden, bevor sie in den öffentlichen Sitzungen des Ausschusses behandelt worden seien. Die geheimen Dokumente, aus denen Medien wie der "Kölner Stadt-Anzeiger" und "Express" zitierten, stammten zum Teil aus elektronischen Ordnern, die vertraulich seien und nur für den Dienstgebrauch, heißt es in dem Antrag. In diese Ordner dürften nur Landtagsabgeordnete und ein begrenzter Mitarbeiterkreis Einsicht nehmen.

(RP/dpa)
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