Düsseldorf Schuldenbremse kommt doch

Düsseldorf · Bei CDU, FDP und Grünen zeichnet sich ein Verfassungs-Kompromiss ab.

Die Parteien im NRW-Landtag einigen sich nun offenbar doch auf die Aufnahme einer Schuldenbremse in die Landesverfassung. Wenige Wochen nach dem Scheitern der Verfassungskommission, die zweieinhalb Jahre über diese und andere Fragen beraten hatte, beanspruchen nun sowohl die Regierung als auch die Opposition die Urheberschaft für eine neue Initiative in diese Richtung.

CDU-Chef Armin Laschet und FDP-Chef Christian Lindner machten gestern den Auftakt: "Um nicht in der Verantwortung zu stehen, öffentlich das Scheitern der Verfassungsgespräche zu dokumentieren", sei man zu einer "neuen Offerte für eine Güteplattform" bereit, so Lindner. Laschet führte den Vorschlag aus. Die von Rot-Grün gewollte Absenkung des Wahlalters bei Landtagswahlen auf 16 Jahre, die in der Verfassungskommission an der CDU gescheitert ist, soll nun nicht mehr über die Landesverfassung, sondern in der kommenden Legislatur über ein einfaches Gesetz vom Landtag verabschiedet werden, falls eine Mehrheit dafür zustande kommt. Rot-Grün soll umgekehrt die Blockade der Aufnahme einer Schuldenbremse in die Landesverfassung aufgeben. Ebenso den Widerstand gegen die vor allem von der FDP eingeforderte Möglichkeit, dass künftig auch einzelne Bürger gegen die Landesverfassung klagen können.

Auf Nachfrage reklamierten am Nachmittag aber die Grünen in NRW die Urheberschaft für das zuvor von CDU und FDP formulierte Angebot. Der Vorsitzende der Grünen im Landtag, Mehrdad Mostofizadeh, sagte unserer Redaktion: "Klar nehmen wir den Vorschlag von CDU und FDP an. Er stammt ja schließlich von uns." Mostofizadeh: "Es ist merkwürdig, dass CDU und FDP unsere Vorschläge als eigene Ideen verkaufen. Vielleicht haben sie ja selbst keine mehr."

Unabhängig vom Streit um die Urheberschaft scheint damit aber klar: NRW wird nun doch eine eigene Schuldenbremse - keine neuen Kredite mehr ab 2020 - in der Landesverfassung verankern. Das regelt inzwischen zwar auch das Grundgesetz. Aber die zusätzliche Verankerung in der Landesverfassung bietet Möglichkeiten, das Ziel zu konkretisieren. Experten warnen davor, dass die Schuldenbremse bei dieser Gelegenheit auch aufgeweicht werden kann.

(RP)
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