Düsseldorf Schnellverfahren gegen Sextäter

Düsseldorf · Weil Zeuginnen fehlten, wurde der Prozess gegen einen Iraner abgebrochen.

Nur zwei Tage nach einer sexuell motivierten Foto-Attacke gegen eine schlafende Frau in einer S-Bahn brachte das Düsseldorfer Amtsgericht gestern einen Asylbewerber (46) auf die Anklagebank.

Frühmorgens soll er am Sonntag im Zug der Linie S11 vom Düsseldorfer Flughafen zum Hauptbahnhof einer schlafenden Frau aus dem Raum Stuttgart per Handy unter den Rock fotografiert und die Aufnahmen direkt dazu verwendet haben, um in einer hinteren Sitzreihe zu masturbieren. Das bestritt der Familienvater aus dem Iran.

Weil zwei von drei Zeuginnen, darunter auch das Foto-Opfer, zum Termin gestern aber nicht erschienen sind, musste der Prozess ohne Urteil abgebrochen werden. Die säumigen Zeuginnen müssen jetzt je 350 Euro Ordnungsgeld und alle Prozesskosten zahlen. Bis zur nächsten Verhandlung bleibt der 46-Jährige in Untersuchungshaft. "Ich war betrunken, und es war keine Absicht", ließ der Angeklagte über einen Dolmetscher wissen. Er habe bei der Zugfahrt angeblich nur sein Handy in der Hand gehabt, dabei ungewollt Fotos vom Intimbereich der schlafenden Frau gemacht. Dass er kurz danach Hand an sich gelegt habe, bestritt er.

Laut Anklage, die auf den Aussagen einer Augenzeugin beruht, hatte sich der 46-Jährige aber extra tief auf den Boden des Zuges heruntergebeugt, um der schlafenden Frau, die mit ausgestreckten Beinen vor ihm saß, unter den Rock zu fotografieren.

Drei Fotos wurden auf seinem Handy bei seiner Festnahme am Düsseldorfer Hauptbahnhof gesichert. "Solche Fotos machen sich nicht von allein", hielt die Richterin dem Iraner vor. Der Angeklagte räumte aber nur ein, er habe Fotos gemacht von dem, "was mir gefiel", "von einer hübschen Frau", um gleich zu ergänzen: "Das war nicht mit Absicht, ich werde das nicht wiederholen und auch mit dem Alkohol aufhören."

Doch sowohl die wichtigste Augenzeugin als auch das Opfer, das von den Fotos nichts bemerkt und erst von Mitreisenden davon erfahren hatte, blieben dem Prozess ohne Entschuldigung fern. Gegen jede der Frauen wurde daher das Ordnungsgeld verhängt, ersatzweise sieben Tage Ordnungshaft.

(RP)
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