Düsseldorf Schmerzensgeld nach Totschlag

Düsseldorf · Täter muss 33.000 Euro an Eltern des vor vier Jahren getöteten Daniel D. zahlen

Sie hatten ihren Neffen auf Zahlung von rund 146.000 Euro verklagt. Das Düsseldorfer Landgericht sprach Klaus und Hilde D. rund 33.000 Euro zu. Seine Entscheidung im Zivilprozess gab das Gericht gestern bekannt. Die Eltern des vor rund vier Jahren an einer Kreisstraße bei Kaarst-Büttgen von seinem Cousin Ulf G. getöteten Daniel D. bekommen jeweils 10.000 Euro Schmerzensgeld, insgesamt 12.581,97 Euro Beerdigungskosten und 349,62 Euro für eine im Rahmen der Ermittlungen zerstörte Haustür. Die Kosten für den Verkauf zweier Häuser erkannte das Gericht nicht an. "Die Kosten für den Verkauf beruhen auf einer freien Entscheidung der Kläger und sind nicht ersatzfähig", führte Richterin Katrin Jungclaus aus. Das von den Eltern als dessen Erben für ihren Sohn geltend gemachte Schmerzensgeld in Höhe von 25.000 Euro sprach das Gericht ihnen ebenfalls nicht zu. "Voraussetzung für die Zahlung von Schmerzensgeld ist das Empfinden von Schmerzen", erläuterte Jungclaus. Es sei aber nicht bewiesen, dass Daniel D. noch gelebt habe, nachdem ihn sein Cousin verletzte. Für die Behauptung der Opfer-Eltern, dass es sich bei der Tat um Mord gehandelt habe, hätten sich ebenfalls keine Beweise gefunden.

Ulf G. war vor drei Jahren wegen Totschlags zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Zu Motiv und Tathergang hatte er erst im Zivilprozess Auskunft gegeben. Demnach hatte er seinen 35 Jahre alten Cousin am späten Abend des 11. Dezember 2013 nach einem Streit mit einem Spaten erschlagen. Auf das Urteil des Strafgerichts hätte das Vorliegen von Mordmerkmalen wie Heimtücke keine Auswirkungen gehabt. Relevant war die Frage, ob es sich um Mord handelte, für die Höhe des Schmerzensgeldes.

(RP)
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