Düsseldorf Rollstuhlfahrer tot: Lkw-Fahrer erhält Bewährungsstrafe

Düsseldorf · Mit sechs Monaten Bewährungsstrafe hat das Amtsgericht Düsseldorf gestern einen Lkw-Fahrer (52) belegt, der beim Rückwärtsfahren vor einem Jahr einen Rollstuhlfahrer übersehen und überrollt hatte. Der Behinderte starb an der Unfallstelle. Das Urteil erging wegen fahrlässiger Tötung. An einer Großbaustelle hatte der Angeklagte rückwärts rangierend einen Container abliefern wollen und eine Einfahrt genutzt, die auch von Passanten frequentiert wurde. Der Lkw-Fahrer hätte so aber nur mit einem Einweiser rückwärts rangieren dürfen, so die Anklage.

Zunächst hieß es auch, der seit 22 Jahren unbescholtene Berufskraftfahrer habe nach dem ersten Zusammenprall mit dem Rollstuhl weiter rangiert und dadurch den Tod des 61-Jährigen verursacht. Sicher festgestellt wurde das nicht. Dem Angeklagten hielt das Gericht zugute, dass er nach dem Unfall fast ein Jahr in psychotherapeutischer Behandlung und unfähig war, ans Steuer eines Lkw zurückzukehren.

(wuk)
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