Düsseldorf Richter hat Zweifel an Windrad-Erlass

Düsseldorf · Abstandsgebot könnte unter Bundesrecht fallen. Proteste gegen verkaufsoffene Sonntage geplant.

Teile des von der Landesregierung geplanten Entfesselungspakets stoßen in der Justiz auf Skepsis. Sowohl der Windkrafterlass als auch die Ausweitung verkaufsoffener Sonntage sind rechtlich umstritten. Der Erlass, wonach Windräder künftig einen Mindestabstand von 1500 Metern zu Wohngebieten halten und nicht mehr in Wäldern gebaut werden dürfen, könnte nach Auffassung eines Richters in die Zuständigkeit des Bundes fallen: Max-Jürgen Seibert, Vorsitzender Richter am Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster, bezeichnet das Abstandsgebot als reine Symbolpolitik. Er leitet den 8. Senat, der unter anderem für Natur- und Landschaftsschutz zuständig ist. Nach seiner auf einer öffentlichen Veranstaltung geäußerten Einschätzung kann die Landesregierung bei diesem Thema nur Empfehlungen aussprechen.

Das OVG wollte sich gestern nicht zu möglichen Konsequenzen äußern. In Justizkreisen hieß es, behördliche Entscheidungen zur Errichtung von Windrädern auf Grundlage des neuen Erlasses könnten anfechtbar sein, sollte das Land seine Kompetenzen überschreiten.

NRW-Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart (FDP) sagte gestern, der Windkraft-Erlass befinde sich noch in der Abstimmung. Die Landesregierung arbeite überdies daran, über Bundesratsinitiativen auch das Bundesrecht zu modifizieren.

Auch bei der Ausweitung verkaufsoffener Sonntage von jährlich vier auf acht je Kommune bewegt sich der Wirtschaftsminister auf rechtlich umstrittenem Terrain. Grundsätzlich ist die Sonntagsruhe im Grundgesetz verankert. Ausnahmen sind bisher nur erlaubt, wenn es einen konkreten Anlass gibt, etwa ein wichtiges Fest, Märkte oder Messen. Hier urteilen die Verwaltungsgerichte zurzeit sehr unterschiedlich.

"Wir wollen mit unserem Gesetzentwurf die Unsicherheit des bisherigen Ladenöffnungsgesetzes überwinden", sagte Pinkwart. Die Landesregierung bereite eine ausgewogene Regelung vor, die die Sonntagsruhe wahre und es den Städten erlaube, ihre Zentren attraktiver zu machen. Für Donnerstag ruft die Evangelische Kirche im Rheinland vor dem Landtag zu einer Demonstration für den freien Sonntag auf.

(RP)
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