Zwölf Jahre Haft für Falschfahrer Nach dem Urteil blieb nur Leere

Aachen · Zwölf Jahre Haft wegen zweifachen Mordes und sechsfachen versuchten Mordes: Als das Urteil der ersten Schwurgerichtskammer gegen Charles T. am Dienstag gegen 13 Uhr am Aachener Landgericht gesprochen war, legte sich bleierne Stille über den Gerichtssaal.

Falschfahrer auf der A4: Massenunfall bei Kerpen
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Massenunfall auf der A4

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Foto: Markus Gerres

Die Stimmung im großen Saal des Landgerichts schwankte zwischen deutlicher Genugtuung über die Verurteilung des gescheiterten Selbstmörders Charles T. (48) aus Heerlen und großer Resignation bei allen Beteiligten.

Denn der Schaden, den der Angeklagte in den Herzen der hinterblieben Familien und bei den als Zeugen aussagenden Unfallbeteiligten angerichtet hat, ist durch keine Strafe wiedergutzumachen. "Wir hatten gehofft", sagte stellvertretend für die Opferfamilien Nebenklageanwältin Kathrin Menke-Gößling, dass "wir mehr erfahren über das Warum. Aber da war nichts, wohl auch weil sich T. an fast nichts mehr erinnern konnte."

"Es bleibt einfach nur Leere"

Seine Bekenntnisse zur Tat und seine Entschuldigungen seien dementsprechend flach geblieben, resümierte die Anwältin. Es bleibe eben einfach "Leere", sagte sie fast ratlos.

Am Morgen des 20. Januar diesen Jahres war T. in Selbstmordabsicht in falscher Richtung in Merzenich bei Düren auf die A4 aufgefahren und hatte dort einen Horrorcrash verursacht, der zwei Menschen das Leben kostete; zwei weitere wurden durch den Aufprall des Unfallautos verletzt.

T. selber überlebte den Selbstmordversuch schwer verletzt. Wegen seiner vor Gericht festgestellten Depression attestierten ihm die Gutachter verminderte Schuldfähigkeit, was T. letztlich vor einer lebenslangen Haftstrafe bewahrte.

In einer "schlimmeren Hölle"

Der Prozess um die Tat von Charles T. bleibt auch deshalb bedrückend, weil der überlebende Täter, der monatelang im Koma lag, die Schuld tragen muss. "Er lebte in der Hölle und fand sich in einer noch schlimmeren Hölle wieder", hatte einer der Nebenklageanwälte im Prozessverlauf gesagt.

Auch der Vorsitzende Richter Roland Klösgen erkannte bei aller Schärfe seines Urteils: "Ich habe sehr wohl den Eindruck gewonnen, dass der Angeklagte echte Reue zeigt, auch bei seinen Entschuldigungsversuchen". Das Urteil nahm der alt wirkende Mann am Dienstag dennoch scheinbar ungerührt entgegen. Nach Worten der Richter hatte der Niederländer die Arg- und Wehrlosigkeit der Opfer ausgenutzt und war für Verkehrsteilnehmer zur unkalkulierbaren Gefahr geworden.

Wie bei dem getöteten Paar aus Königswinter, das vor einer Auslandsreise noch mal kurz nach dem Haus schauen wollte, wie Klösgen schilderte. Die beiden waren auf der A4 Richtung Niederlande unterwegs, als der Angeklagte seine verhängnisvolle Entscheidung traf.

Keine Erklärungen

Seine depressive Erkrankung hatte sich laut Urteil Ende 2016 zu einer schweren Episode zugespitzt. Der Elektrotechniker habe erkannt, dass ihm der Beruf über den Kopf wachse. Nach einem Streit mit der Ehefrau am Morgen der Tat fuhr er ziellos umher und fuhr dann Richtung Autobahn, wie Klösgen feststellte: "Er will durch einen gezielten Zusammenstoß mit einem Lkw seinem Leben ein Ende setzen."

Die beiden Kinder der gestorbenen Frau hatten sich als Nebenkläger in dem Prozess Antworten auf das Unfassbare erhofft, sagten die Verteidiger. Starke Zweifel schwangen mit, dass sich der Angeklagte nach eigenen Angaben nicht mehr an die Zeit vor der Tat und an die Todesfahrt erinnern konnte. Sohn und Tochter gehe es nicht um eine hohe Strafe, machten ihre Anwälte der Nebenkläger deutlich. Sie hätten Erklärungen gesucht — die sie nicht bekamen.

(wos/dpa)
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