Organisierte Kriminalität in NRW Zwischen "Büdchen-Mafia", Rentenbetrug und Rockergruppen
Düsseldorf · Die Zahl der Ermittlungsverfahren gegen die Organisierte Kriminalität ist in Nordrhein-Westfalen auf den höchsten Stand seit mindestens zehn Jahren gestiegen. In 77 Verfahren bemühten sich Ermittler im vergangenen Jahr, mafiaartige kriminelle Strukturen zu zerschlagen.
Die Zahl der Ermittlungsverfahren gegen die Organisierte Kriminalität ist in Nordrhein-Westfalen auf den höchsten Stand seit mindestens zehn Jahren gestiegen. In 77 Verfahren bemühten sich Ermittler im vergangenen Jahr, mafiaartige kriminelle Strukturen zu zerschlagen. Das waren vier Prozent mehr als im Vorjahr. Die Zahl der Verdächtigen stieg sogar um sieben Prozent von 1710 auf 1830. Das geht aus dem neuen "Lagebild Organisierte Kriminalität" des Landeskriminalamts (LKA) NRW hervor.
Im Ruhrgebiet kamen die Ermittler einer "Büdchen-Mafia" auf die Schliche: Kioske, Trinkhallen und Getränkemärkte sollen schwarz und gegen Bargeld beliefert worden sein, um den Fiskus zu prellen. Zur Verschleierung wurde reger internationaler Warenverkehr vorgetäuscht, mit dem auch noch Umsatzsteuerbetrug durch ein sogenanntes "Umsatzsteuer-Karussell" betrieben worden sei.
Ebenfalls im Ruhrgebiet gingen die Ermittler einem groß angelegten Rentenbetrug nach, in den auch Ärzte und Rechtsanwälte verstrickt sein sollen. Kranken- und Rentenversicherungen, Versorgungsämter und die Agentur für Arbeit sollen durch falsche Diagnosen und Gutachten seit über 15 Jahren geschädigt worden sein. Ziel sei es gewesen, Dritten durch Vortäuschen einer psychischen Erkrankung gegen Provision zu einer Erwerbsminderungsrente zu verhelfen. Die Schadenssumme wird auf zehn Millionen Euro geschätzt.
Per Definition des Bundeskriminalamtes (BKA) ist Organisierte Kriminalität von "Gewinn- oder Machtstreben bestimmt". Zudem gehen bei dieser Art der Kriminalität mehr als zwei Beteiligte planmäßig und über eine längere Zeit hinweg arbeitsteilig vor. Ihre Straftaten sind einzeln oder in ihrer Gesamtheit von "erheblicher Bedeutung". Zusätzlich zu diesen generellen Kriterien muss mindestens ein weiteres von drei speziellen Merkmalen vorliegen, damit die BKA-Experten von Organisierter Kriminalität sprechen. Dies sind die "Verwendung gewerblicher oder geschäftsähnlicher Strukturen", die "Anwendung von Gewalt oder anderer zur Einschüchterung geeigneter Mittel" oder eine "Einflussnahme auf Politik, Medien, öffentliche Verwaltung, Justiz oder Wirtschaft".