Prozess in Arnsberg Zweijähriger verhungert - Gutachter hält Mutter für schuldfähig

Arnsberg · Ein zweijähriger Junge ist vor drei Jahren im Sauerland an Unterernährung gestorben. Seine kleine Schwester haben Ärzte gerettet. Ein Gutachter befasste sich jetzt mit der Schuldfähigkeit der Mutter.

 Die Angeklagte Tanja S. sitzt mit ihrem Anwalt Dieter Bräuer im Gericht (Archivbild).

Die Angeklagte Tanja S. sitzt mit ihrem Anwalt Dieter Bräuer im Gericht (Archivbild).

Foto: dpa, mg wd mhe wie

Im Prozess um den Hungertod des kleinen Anakin hält der psychiatrische Gutachter die angeklagte Mutter für schuldfähig. Es könne zwar zum Todeszeitpunkt des Zweijährigen möglicherweise eine posttraumatische Störung vorgelegen haben, weil die Angeklagte nach eigener Aussage Monate zuvor von ihrem früheren Partner zum Sex gezwungen worden sein soll. Diese Störung hätte aber, wenn sie denn vorgelegen hätte, dennoch nicht zum Verlust der Einsichts- und Steuerungsfähigkeit geführt, sagte der Sachverständige am Freitag am Landgericht Arnsberg.

Der Gutachter hielt die Störung allerdings nicht für gegeben, weil die Frau zwei Monate nach dem Tod des Sohnes sich freiwillig mit dem Vater ihrer Kinder eingelassen habe.

Der zwei Jahre alte Junge starb im Februar 2014 im Alter von zwei Jahren an Unterernährung. Laut Anklage ist die Mutter für seinen Tod verantwortlich. Die 40-Jährige, die zehn Kinder geboren hat, muss sich wegen des Vorwurfs der vorsätzlichen Körperverletzung mit Todesfolge verantworten.

Im Prozess hatte die Mutter die Vorwürfe zunächst bestritten. Später räumte sie ein, sie habe den Zustand des Sohnes und der ebenfalls unterernährten jüngsten Tochter gesehen, aber nicht reagiert. Die Tochter hatte knapp überlebt. In einer Nachricht an eine Pflegemutter, die einen Teil der Kinder betreut, behauptete sie aber, das Geständnis sei gelogen, damit die Kinder vor Gericht nicht aussagen müssten und sie sich eine Bewährungsstrafe erhoffe. Zu dem Schreiben äußerte sich die Mutter am Freitag zunächst nicht.

Die Verteidigung wollte sich noch am Freitag zu den Aussagen des Gutachters äußern.

Plädoyers und Urteil wurden am Freitag nicht mehr erwartet.

(lsa)
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