Bonner Landgericht Zu viel Qualm: Ehepaar verklagt Zahnarztpraxis

Bonn · Zwei Eheleute klagen vor dem Bonner Landgericht, weil ihrer Meinung nach auf dem Gelände einer Zahnarztpraxis in Troisdorf zu viel geraucht wird. Das Ehepaar wohnt über der Großpraxis und könne nach eigenen Angaben tagsüber nicht mehr das Fenster öffnen.

Nichtrauchergesetz: Das schreiben unsere User
Infos

Nichtrauchergesetz: Das schreiben unsere User

Infos
Foto: dpa, mg cul

Seit über 30 Jahren wohnen die Eheleute (77 und 75 Jahre alt) im zweiten Obergeschoss eines Mehrfamilienhauses. Direkt unter der Wohnung befindet sich eine große Arztpraxis, die von 7 Uhr am Morgen bis 21 Uhr am Abend im Schichtbetrieb arbeitet.

Weil es keine festen Pausenzeiten gebe, ziehe ständig Zigarettenrauch der Praxismitarbeiter am Haus entlang nach oben. Der Qualm aus der Arztpraxis belaste sie enorm, er ziehe direkt in ihr Schlafzimmer und verbreite sich in der gesamten Wohnung. Bei der Raucherei gebe es "kein Maß und keine Zeiten", sagte der Kläger beim Gütetermin. Tagsüber müssten sie die Fenster geschlossen halten. Auch der Aufenthalt auf ihrem Balkon sei ausgeschlossen.

Auf einen Vergleich wollten sich die Parteien nicht einigen. Der Zahnarzt bestand auf einem Urteil, um es "seinen Mitarbeitern besser verkaufen" zu können. Jetzt will die Bonner Zivilkammer prüfen, ob es sich im vorliegenden Fall um eine "wesentliche Beeinträchtigung" handelt.

Sollte diese vorliegen, so kann das Rauchen nach einem jüngeren BGH-Urteil (Januar 2015) auf Balkonen auch teilweise verboten werden.

(lnw)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort