Urteil in Bochum Zweijährige Bewährungsstrafe für Ex-Agenten Mauss

Bochum · Der frühere Geheimagent Werner Mauss ist zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden. Er soll Steuern in Millionenhöhe hinterzogen haben.

 Ex-Agent Werner Mauss neben seinem Verteidiger Rainer Hamm.

Ex-Agent Werner Mauss neben seinem Verteidiger Rainer Hamm.

Foto: dpa, a kno

Das Gericht erkannte am Donnerstag auf Steuerhinterziehung in zehn Fällen. Dem 77-Jährigen wurde vorgeworfen, unter einem Tarnnamen hohe Vermögenswerte im Ausland versteckt und so zwischen 2002 und 2011 knapp 14 Millionen Euro Steuern hinterzogen zu haben.

Die Anklage forderte eine Haftstrafe von sechs Jahren und drei Monaten. Mauss bestritt die Vorwürfe, seine Verteidiger beantragten Freispruch.

Mauss stand seit dem 29. September 2016 vor dem Bochumer Landgericht. Der gebürtige Essener arbeitete in den vergangenen Jahrzehnten wiederholt verdeckt für Bundesregierung und Polizeibehörden.

Mauss soll unter anderem 1976 an der Wiederbeschaffung des gestohlenen Kölner Domschatzes in Belgrad mitgewirkt haben, ebenso im selben Jahr an der Festnahme des RAF-Terroristen Ralf Pohle in Athen.

(AFP)
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