Videoüberwachung Mehr Kameras an Kriminalitäts-Schwerpunkten in NRW

Düsseldorf · Die Polizei guckt hin: Videobeobachtung kritischer Plätze und Straßen wird ausgeweitet. Erfahrungen in Düsseldorf fasst eine Polizistin so zusammen: "Es gibt kein effektiveres Mittel."

Videoüberwachung Düsseldorf: Wo stehen Kameras zur Überwachung?
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Hier gibt es Videoüberwachung in Düsseldorf

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Foto: Bußkamp, Thomas

An Kriminalitätsschwerpunkten in NRW soll es in Zukunft punktuell mehr Videoüberwachung geben. Wie das NRW-Innenministerium am Mittwoch mitteilte, bereitet die Polizei in Dortmund, Duisburg, Essen, Köln und Aachen derzeit die Installation von Videokameras an einzelnen kritischen Stellen vor.

In Duisburg soll etwa das Pollmanneck in Marxloh überwacht werden, ein polizeibekannter Treffpunkt. Letzte Absprachen seien noch mit der Landes-Datenschutzbeauftragten und mit Oberbürgermeister Sören Link (SPD) zu treffen, sagte ein Polizeisprecher am Mittwoch. Auch seien noch technische Einzelheiten zu klären. Es werde also noch "die eine oder andere Woche dauern", bis Kameras installiert sind und das Geschehen aufzeichnen.

Krefeld: Hier wird videoüberwacht
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Krefeld: Hier wird videoüberwacht

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In Dortmund hat sich Polizeipräsident Gregor Lange für eine Kamerabeobachtung auf der Brückstraße ausgesprochen, wie die Behörde mitteilte. Eine Verdrängung der Kriminalität auf dieser Kultur- und Gastronomiemeile sei nicht zu erwarten. Die Kriminalitätsbelastung vor allem in den Abend- und Nachtstunden spreche für die Beobachtung.

Gute Erfahrungen mit Videoüberwachung gebe es seit einigen Jahren in Düsseldorf und Mönchengladbach, heißt es in der Mitteilung des Ministeriums. In Düsseldorf wird etwa ein berüchtigter Bereich in der Altstadt mit fünf Kameras überwacht. Die Bilder kämen auf der unmittelbar benachbarten Wache an, erläuterte eine Polizeisprecherin.
Um auszurücken, bräuchten die Beamten ganze 45 Sekunden. "Kein anderes Hilfsmittel ist so effektiv", berichtet die Sprecherin aus der Erfahrung der Düsseldorfer. "Man ist schneller dabei, um Weiteres zu verhindern oder zu entdecken."

Die sichtbar angebrachten Kameras dürfen laut Polizeigesetz NRW "einzelne öffentlich zugängliche Orte" beobachten, "an denen wiederholt Straftaten begangen wurden und deren Beschaffenheit die Begehung von Straftaten begünstigt". In der Regel würden die Aufnahmen 14 Tage lang aufgezeichnet, außer es sei strafrechtlich Relevantes darauf zu sehen, sagte eine Sprecher des Innenministeriums auf Nachfrage.

Die Anordnungen seien zunächst auf ein Jahr befristet, danach müsse geprüft werden, ob die Kameras weiter nötig seien.

(lnw)
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