Fall Niklas P. in Bonn Verdächtiger war zuvor in Schlägereien verwickelt

Bonn · Nach der tödlichen Prügelattacke auf den Schüler Niklas P. stellt sich heraus, dass der Tatverdächtige nur eine Woche zuvor zwei Anzeigen wegen Körperverletzung bekommen hat. Er war in Schlägereien zwischen Jugendlichen verwickelt.

Trauerfeier für Niklas in Bad Godesberg
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Trauerfeier für Niklas in Bad Godesberg im Mai 2016

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Foto: dpa, hk fdt

Der Fall des getöteten Niklas P. aus Bonn beschäftigt auch die Politik. Der Innenausschuss des Landtags debattiert über den aufsehenerregenden Fall und seine Folgen. Neue Erkenntnisse gibt es zum Hauptverdächtigen.

Der mutmaßliche Bonner Totschläger des 17-jährigen Niklas ist nur eine Woche vor der folgenschweren Attacke in zwei Schlägereien verwickelt gewesen. In der Nacht des 30. April sei die Polizei zweimal zu Schlägereien zwischen Jugendlichen in verschiedenen Bonner Stadtteilen gerufen worden, sagte ein Polizeisprecher am Mittwoch. Beide Male war auch der Hauptverdächtige im Fall Niklas dabei.

Es lägen zwei Anzeigen wegen Körperverletzung gegen den 20-Jährigen vor, sagte der Sprecher. Allerdings habe es keine Festnahme oder Ingewahrsamnahme gegeben. "Es herrschte eine völlig unklare Sachlage zu den Tatbeiträgen" des 20-Jährigen.

Gegen den mutmaßlichen Totschläger laufen derzeit sechs Ermittlungsverfahren. Er sitzt in Untersuchungshaft, weil er Niklas am 7. Mai nach einem Konzertbesuch im Bonner Stadtteil Bad Godesberg so schwer geschlagen und getreten haben soll, dass dieser starb. Der Tatverdächtige bestreitet die Vorwürfe. Die Polizei fahndet weiterhin nach Mittätern. Mehrere Verdächtige und deren Alibis würden derzeit überprüft, sagte der Polizeisprecher.

Auch die Politik hat der aufsehenerregende Fall erreicht. Der Innenausschuss des Landtags debattiert am Donnerstag über Konsequenzen. Auf Antrag der CDU will die Opposition wissen, was die rot-grüne Landesregierung für die innere Sicherheit in Bad Godesberg unternehmen will. Die CDU hatte bereits eine Gesetzesänderung für verstärkte polizeiliche Videobeobachtung gefordert.

(top/lnw)
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