Landesjagdverband Nordrhein-Westfalen Tierfalle aufgestellt - Geldstrafe für Jagdfunktionär

Ahlen · Wegen eines Jagdvergehens hat das Amtsgericht Ahlen ein Präsidiumsmitglied des Landesjagdverbandes Nordrhein-Westfalen zu einer Geldstrafe von 3500 Euro verurteilt. Der Mann hatte im August 2015 eine Falle für einen Habicht aufgestellt. Der Greifvogel zählt zu den besonders geschützten Arten.

 Ein NRW-Jagdfunktionär muss 3500 Euro zahlen, weil mit einer verbotenen Falle Jagd auf einen Habicht gemacht hat.

Ein NRW-Jagdfunktionär muss 3500 Euro zahlen, weil mit einer verbotenen Falle Jagd auf einen Habicht gemacht hat.

Foto: dpa

Mit seiner Handlung hat der 61-Jährige dem Gericht zufolge gegen das Bundesnaturschutzgesetz verstoßen.Die Richterin folgte mit dem Strafmaß der Forderung der Staatsanwaltschaft. Der Verteidiger hatte auf Freispruch plädiert und beklagt, die Anklage stütze sich nur auf Indizien. Er kündigte noch im Gerichtssaal an, gegen das Urteil vorzugehen.

Mit dem Strafmaß von 50 Tagessätzen zu 70 Euro blieb das Gericht bewusst unter der Grenze von 60 Sätzen. Damit habe der 61-Jährige weiterhin eine Chance, seinen Jagdschein zurückzubekommen. "Er ist beruflich darauf angewiesen. Das will das Gericht ihm als Ersttäter nicht verbauen", hieß es in der Urteilsbegründung. Tierschützer hatten in der Nähe des Wohnhauses des 61-Jährigen eine verbotene Tierfalle entdeckt und die Polizei gerufen.

(lsa/lnw)
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