Urteil gegen den Wachmann von Auschwitz Es geht um die Opfer

Meinung | Detmold · Nach der Verurteilung des ehemaligen SS-Manns Reinhold Hanning streiten manche über das Strafmaß. Manche darüber, ob man einen 94-Jährigen noch vor Gericht zerren sollte. Beides ist nebensächlich. Was zählt, ist der Prozess, die Anerkennung seiner Schuld.

Prozess: Haftstrafe für Auschwitz-Wachmann Reinhold Hanning
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Haftstrafe für Auschwitz-Wachmann Hanning

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Über 70 Jahre hat sich die Justiz weggeduckt, auch Nazis in den eigenen Reihen geschützt. Die bloße Anwesenheit eines Wachmanns im KZ hielten deutsche Gerichte bis 2011 nicht für ausreichend, um ihn zu bestrafen. Erst der historische Prozess gegen KZ-Wachmann John Demjanjuk änderte das. Versäumte Verhandlungen lassen sich nicht nachholen, die meisten Täter sind tot. Umso mehr Aufmerksamkeit gebührt den letzten Prozessen dieser Art.

Im Fall Hanning erzählten Nebenkläger aus Israel, Kanada und den USA — alle weit über 90 Jahre alt — vor Gericht ausführlich ihre Schreckensgeschichten. Die Beweisaufnahme war ihre Bühne, sie die wandelnden Mahnmale. Sie wollten weder Rache noch Vergeltung. Alles, was sie wollen und was sie verdienen, ist die Erinnerung, die Mahnung an die Menschheit.

(RP)
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