Tödliche "Cold-Water-Challenge" in Hamm Richter gibt Opfer Mitschuld

Hamm · Ein Video-Jux mit eiskaltem Wasser endete mit einem Toten im Münsterland. Nach dreieinhalb Jahren ist die Schuldfrage geklärt. Das Oberlandesgericht Hamm ordnete ein Drittel der Verantwortung dem Opfer selbst zu.

 Der Bagger kippte auf die Männer des Kegelclubs.

Der Bagger kippte auf die Männer des Kegelclubs.

Foto: dpa

Der Familienvater habe sich in eine für ihn erkennbare Gefahrensituation begeben, als er sich an der "Cold Water Challenge"-Aktion beteiligte, entschied der 7. Zivilsenat.

Im Juli 2014 hatte sich das Opfer mit seinem Kegelclub für ein Video für die damals weit verbreitete "Cold-Water-Challenge" getroffen. Mit Hilfe eines Teleskopladers sollte die Gruppe auf einer Wiese mit Wasser überschüttet und dabei fürs Internet gefilmt werden. Mit 1800 Litern war das Unglücksfahrzeug allerdings überladen und kippte auf die Männer. Der Familienvater wurde dabei von der Baggerschaufel erschlagen.

Im Zivilverfahren ging es um die Schadenersatzforderungen der Ehefrau des Toten. Das OLG entschied laut Mitteilung, dass Fahrer und Halter des Unglücksfahrzeugs zu gleichen Teilen für zwei Drittel des Unfalls verantwortlich sind und ihre privaten Haftpflichtversicherungen zahlen müssen. Die Haftpflichtversicherung für das Fahrzeug wird nicht herangezogen, da der Unfall nicht bei einem landwirtschaftlichen Einsatz passierte. Über die Höhe des Schadensersatzes ging es bei der Entscheidung nicht.

Das Amtsgericht Bocholt hatte das Strafverfahren gegen den Fahrer im Oktober 2015 gegen eine Geldauflage von 3500 Euro eingestellt, der Halter wurde wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 4800 Euro (80 Tagessätze zu 60 Euro) verurteilt.

(laha)
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