Entscheidung der Bezirksregierung Betrieb im Tagebau Hambach kann weitergehen

Arnsberg · Die Bezirksregierung Arnsberg hat entschieden: Der Hambacher Wald muss kein Schutzgebiet werden. Ab Oktober darf für den Braunkohle-Tagebau gerodet werden.

 Ein Bagger im Braunkohle-Tagebau Hambach (Archivbild).

Ein Bagger im Braunkohle-Tagebau Hambach (Archivbild).

Foto: Federico Gambarini/dpa

Im umstrittenen Tagebau Hambach darf in den nächsten Jahren grundsätzlich weiter Braunkohle abgebaut werden. Die Bezirksregierung Arnsberg hat den sogenannten Hauptbetriebsplan bis 2020 genehmigt. Das teilte die Behörde am Donnerstag mit.

Sie kam zu dem Schluss, dass das uralte Waldgebiet am Tagebaurand nicht in ein europäisches Netz von Schutzgebieten aufgenommen werden müsse. Im Hambacher Wald dürfe von Oktober an wieder gerodet werden.

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hatte zuletzt Anhaltspunkte dafür gesehen, dass der Hambacher Wald möglicherweise ein potenzielles Schutzgebiet ist, das in dem Fall nicht zerstört werden dürfe. Die Bezirksregierung Arnsberg verfügte im Dezember überraschend einen vorläufigen Rodungsstopp bis Ende März, um naturrechtliche Fragen zu klären.

RWE hatte für den neuen Hauptbetriebsplan in einem Gutachten prüfen lassen, ob der Hambacher Wald nach europäischen Kriterien schutzwürdig ist und sah sich in seiner Rechtsauffassung bestätigt: Der Hambacher Wald sei nach europäischen Flora-Fauna-Habitat-Kriterien nicht schutzwürdig. Gegen die Rodungen gibt es seit Jahren massiven Widerstand durch Umweltschützer.

Aus Sicht der Bezirksregierung war die Entscheidung über den Hauptbetriebsplan grundsätzlich von großer rechtlicher und wirtschaftlicher Relevanz, wie ein Sprecher im Vorfeld gesagt hatte.
Schließlich komme ein Drittel der in Nordrhein-Westfalen geförderten Braunkohle aus dem Tagebau Hambach.

(lsa/lnw)
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