Syrien-Rückkehrer müssen vor Gericht Männer sollen in Solingen Kontakte zum IS geknüpft haben

Düsseldorf · Zwei Syrien-Rückkehrer aus Nordrhein-Westfalen sollen sich im Nahen Osten dem Islamischen Staat angeschlossen haben. Nun müssen sie in Düsseldorf vor Gericht.

 Terror-Kämpfer halten in der Wüste Waffen in die Luft. (Symbolfoto)

Terror-Kämpfer halten in der Wüste Waffen in die Luft. (Symbolfoto)

Foto: AP

Bei zwei deutschen Syrien-Rückkehrern aus dem Umfeld der verbotenen Islamistengruppe "Millatu Ibrahim" soll es sich um Terroristen des Islamischen Staats handeln. Die beiden 21 und 26 Jahre alten Männer aus Ennepetal und Hagen müssen in der kommenden Woche (20. November) im Düsseldorfer Oberlandesgericht auf die Anklagebank. Das hat das Gericht am Montag mitgeteilt. Die Düsseldorfer Generalstaatsanwaltschaft vertritt die Terroranklage.

Moschee in Solingen als Anlaufpunkt

Unabhängig voneinander sollen beide Angeklagte die damalige "Millatu-Ibrahim"-Moschee in Solingen aufgesucht und dort über einen Mittelsmann Verbindung zu einer Kontaktperson der Terrorgruppe Islamischer Staat in der Türkei geknüpft haben.

Im Juni 2014 sollen sie dann gemeinsam vom Flughafen Köln/Bonn nach Istanbul und mit Hilfe von Schleusern nach Syrien gelangt sein. Der IS habe beide als "Kämpfer" in seinen Reihen registriert, so die Anklage. Nach nur einer Woche in einem Ausbildungslager sollen die Männer jedoch den Entschluss gefasst haben, nach Deutschland zurückzukehren.

Hauptangeklagter reiste erneut aus

Im August 2015 soll der Hauptangeklagte sich allerdings dazu entschlossen haben, erneut und diesmal mit seiner Ehefrau in das vom IS kontrollierte Gebiet auszureisen. Dazu sei es aber nicht gekommen, weil er bereits bei der Passkontrolle am Flughafen von der Polizei vorläufig festgenommen worden sei.

Das Gericht hat zunächst Verhandlungstermine bis Februar 2018 angesetzt. Von den Anwälten der beiden Angeklagten waren zunächst keine Stellungnahmen zu erhalten.

(sef/lnw)
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