Freispruch? Spektakuläre Wende im Bonner Prozess um Mord ohne Leiche

Bonn · Wende im neu aufgerollten Bonner Prozess um einen "Mord ohne Leiche": Ein Geständnis, das der Angeklagte gegenüber seiner damaligen Geliebten abgelegt hatte, ist nach einem Gutachten nicht belastbar. Der Angeklagte könnte nun frei kommen.

Freispruch?: Spektakuläre Wende im Bonner Prozess um Mord ohne Leiche
Foto: dpa, mg tmk

Das Geständis reiche nicht als Grundlage für eine Verurteilung aus, sagte die rechtspsychologische Expertin Renate Volbert am Freitag vor dem Bonner Landgericht. Es sei auch nicht auszuschließen, dass es sich um ein Falschgeständnis handele. Der Angeklagte hatte beteuert, er sei unschuldig, er habe seine Ehefrau im September 2012 nicht getötet. Das habe er nur behauptet, weil seine Geliebte (42) die Fortsetzung ihrer Beziehung von einem Geständnis abhängig gemacht habe. Die frühere Geliebte ist die zentrale Zeugin in dem Fall und hatte den Mann schon im ersten Verfahren belastet.

Der 43-Jährige war 2014 zu elf Jahren Freiheitsstrafe wegen Totschlags verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof hatte das Urteil aber aufgehoben und gerügt, dass das Bonner Landgericht sich maßgeblich auf die Aussage dieser Zeugin gestützt habe. Diese hatte sich am Donnerstag in erhebliche Widersprüche verstrickt.

Der Gutachterin zufolge hat der Angeklagte sein Geständnis, er habe seine Ehefrau erwürgt und ihre - nie gefundene - Leiche entsorgt, nicht spontan abgegeben. Seine Geliebte habe die Informationen von ihm vielmehr nach und nach erfragt. Sie habe ihre Zuneigung davon abhängig gemacht, dass er ihr alles erzähle.

(hsr/dpa)
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