Sparkasse Herne Waschpulver in Geldkoffer — gekündigte Kassiererin darf bleiben

Hamm · In einem Geldkoffer befand sich statt der bestellten 115.000 Euro nur Waschpulver und Babynahrung. Die Sparkasse Herne verdächtigte eine Kassiererin, das Geld genommen zu haben, und kündigte ihr. Das Landesarbeitsgericht Hamm hält dies für unzulässig.

Der illustre Kündigungsfall hat das Landesarbeitsgericht in Hamm beschäftigt. Als in dem an die Sparkasse Herne gelieferten Koffer kein Bargeld lag, verdächtigte das Geldhaus die Kassiererin, die den Behälter unbeobachtet geöffnet hatte. Das Geldinstitut sprach eine außerordentliche Kündigung aus. Dagegen setzte sich die Kassiererin erfolgreich zur Wehr. Auch in zweiter Instanz gewann sie den Kündigungsschutzprozess. Die reine Verdachtskündigung sei unwirksam, teilte ein Gerichtssprecher am Montag mit.

Die Frau hatte den hohen Betrag selbst angefordert, den Koffer angenommen und unter Verletzung des Vier-Augen-Prinzips geöffnet. Erst danach rief sie einen Kollegen hinzu und zeigte ihm, dass statt Bargeld nur Waschpulver und Babynahrung in dem Behälter waren. Polizei und Staatsanwaltschaft nahmen Ermittlungen auf, der Frau droht noch ein Strafprozess. Und die Sparkasse kündigte ihrer Mitarbeiterin. Indizien wie auffällige Transaktionen, die sie nach dem Vorfall vorgenommen habe, sprächen gegen sie.

Dem Gericht reichte das aber nicht. Auch andere Täter seien nicht auszuschließen. Die Mitarbeiterin sei vor der Verdachtskündigung auch nicht ausreichend angehört worden. Das Urteil ist rechtskräftig.

(lsa/lnw)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort