"Sichtbares Beten" untersagt Der Islam und der Schulfrieden

Wuppertal/Düsseldorf · Eine Wuppertaler Gymnasialleitung untersagt muslimischen Schülern das Ausrollen von Teppichen und rituelle Waschungen. Die zuständige Bezirksregierung Düsseldorf verteidigt das Vorgehen mit Hinweis auf den Schulfrieden.

 An der Wuppertaler Schule wird jetzt die Einrichtung eines Gebetsraums erwogen. (Symbolbild)

An der Wuppertaler Schule wird jetzt die Einrichtung eines Gebetsraums erwogen. (Symbolbild)

Foto: dpa, ppl

Dürfen Schulen ihren muslimischen Schülern das "sichtbare Beten" verbieten? Ja, sagt die Bezirksregierung. Ein Schulrechtler und ein Integrationsexperte sehen das genauso.

Darum geht es: Die Schulleitung des Wuppertaler Johannes-Rau-Gymnasiums hatte dem Lehrerkollegium mitgeteilt, dass es den Schülern nicht gestattet sei, "deutlich sichtbar" zu beten - etwa mit rituellen Waschungen und dem Ausrollen von Gebetsteppichen. Die Pädagogen sollten die Schüler "freundlich" auf das Verbot hinweisen, deren Namen notieren und der Schulleitung darüber Mitteilung machen. Anlass für die Mitteilung an die Kollegen, die irrtümlich an die Öffentlichkeit gelangt war, sei aber laut der zuständigen Bezirksregierung Düsseldorf der Wunsch der Schulleitung gewesen, mit den Schülern ins Gespräch zu kommen und nach anderen Lösungen zu suchen, da sowohl mehrere Lehrer als auch Schüler sich durch das Verhalten der Mitschüler bedrängt fühlten.

"Schulleitung kann das so machen"

Die Schule selbst äußert sich zwar nicht zu diesem Vorgehen, doch die Bezirksregierung bestätigt deren Schreiben: "Das Verbot des Betens auf provozierende Art in der Schulöffentlichkeit soll das friedliche Miteinander fördern und den Schulfrieden sichern", heißt es dazu.

Rechtlich dürfte die Anweisung der Schulleitung nicht zu beanstanden sein, sagt der Kölner Rechtsanwalt Felix Winkler: "Die Schulleitung kann solche Verbote erlassen und durchsetzen, wenn der Schulfrieden gefährdet ist." Das könnte der Fall sein, wenn es vorher schon einmal religiös motivierte Konflikte an einer Schule gegeben habe.

Wie zum Beispiel in Berlin: Dort hatte 2011 ein muslimischer Gymnasiast vor dem Bundesverwaltungsgericht sein Recht auf Gebet in seiner Schule einzuklagen versucht. Er hatte mit mehreren Mitschülern auf dem Schulflur Jacken ausgebreitet und nach muslimischem Ritus gebetet. Damals bestätigte das Gericht ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts: Die grundgesetzlich festgelegte Glaubensfreiheit berechtige den Schüler zwar grundsätzlich, in Pausen und Freistunden zu beten. Doch diese Berechtigung finde ihre Schranke in der Wahrung des Schulfriedens.

Einrichtung eines Gebetsraums

Die Richter führten in ihrem Urteil aus, dass es an diesem Gymnasium schon Konflikte gegeben habe. Die Schule hatte damals einen Gebetsraum eingerichtet. Dort hätten sich Schülerinnen mit und ohne Kopftuch gestritten. Außerdem hätten Jungen es abgelehnt, mit Mädchen zu beten. Fazit des Gerichts: "Die Einrichtung eines speziellen Raums zur Verrichtung des Gebets würde die organisatorischen Möglichkeiten der Schule sprengen."

Dennoch wird die Einrichtung eines solchen Gebetsraums jetzt nach Angaben der Bezirksregierung Düsseldorf an der Wuppertaler Schule erwogen. Rechtsanwalt Winkler spricht von einem Kompromiss; eine Klage gegen das Gebetsverbot hält er indes für wenig aussichtsreich. Die Schüler des Johannes-Rau-Gymnasiums werden sich also vermutlich mit dem Verbot arrangieren müssen.

Nach Meinung des Integrationsexperten Klaus Spenlen (Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf) kann dies durchaus gelingen: "Wenn eine Schule nein sagt, ist das in Ordnung." Das Verbot sollte "nur mit Augenmaß durchgesetzt werden - gerade im Hinblick auf das Sammeln von Namen und personenbezogenen Daten." Zwar sei Muslimen eine gewisse Zahl an rituellen Gebeten pro Tag vorgeschrieben. Sie könnten aber nachgeholt werden, wenn dies zu den Gebetszeiten nicht möglich sei.

Es hängen auch keine Kruzifixe

Andere Schulen in NRW scheinen keine derartigen Probleme zu haben. Das Neusser Alexander-von-Humboldt-Gymnasium hat zwar einen hohen prozentualen Anteil muslimischer Schüler, aber bislang habe kein Schüler öffentlich den Gebetsteppich ausgepackt, sagt Schulleiter Gerhard Kath. Vor zweieinhalb Jahren hätten sich aber Schüler für einen Gebetsraum eingesetzt. "Den habe ich abgelehnt." Seine Entscheidung begründet Kath damit, dass er die Schule als religionsneutralen Raum erhalten möchte: "In unseren Klassenräumen hängen auch keine Kruzifixe."

"Ausdrückliche Gebetsräume gibt es an den städtischen Düsseldorfer Schulen nicht", erklärt Schuldezernent Burkhard Hintzsche. Es könne aber nicht ausgeschlossen werden, dass Räume schulintern zur Meditation oder zum Gebet genutzt würden, ohne dass dies der Schulverwaltung bekanntgemacht wird.

Das Quirinus-Gymnasium in Neuss hat ebenfalls muslimische Schüler, doch auch sie beten nicht in der Schule. Dagegen wurde für die muslimischen Putzfrauen extra ein Raum eingerichtet, in dem sie sich waschen und beten können.

(RP)
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