Syrer soll Menschen gefoltert haben SEK nimmt mutmaßlichen Kriegsverbrecher in NRW fest

Karlsruhe · Spezialkräfte haben in Nordrhein-Westfalen einen Syrer festgenommen, der in seiner Heimat Kriegsverbrechen begangen haben soll. Der Mann wurde im Raum Westfalen gefasst.

Als Befehlshaber einer Stadtteilmiliz in der Stadt Aleppo habe der Mann im Herbst 2012 mehrere Menschen gefoltert oder von seinen Leuten foltern lassen, teilte die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe am Mittwoch mit. Außerdem hätten die Milizionäre nach dem Rückzug der Regierungstruppen aus Teilen der Stadt geplündert. Beutekunst aus diesen Raubzügen soll der heute 41-Jährige zum Kauf angeboten haben.

Beschuldigter soll Geiseln genommen haben

Zwei Bewohner eines angrenzenden Stadtteils, die sich zum Ziel gesetzt hatten, ihr Viertel vor Plünderungen zu schützen, soll der Beschuldigte gemeinsam mit seinen Milizionären in seine Gewalt gebracht und mehrere Tage in einem von seiner Miliz als Gefängnis genutzten Gebäude eingesperrt haben.

Nach bisherigen Ermittlungsergebnissen seien die beiden Gefangenen mehrfach im Beisein des Beschuldigten und auch von ihm persönlich gefoltert worden. Schließlich sollen sich die beiden Gefangenen nach Angaben der Generalbundesanwlatschaft bereit erklärt haben, für die Miliz des Beschuldigten zu arbeiten. Daraufhin sollen sie teilweise gegen Zahlung eines Lösegeldes freigelassen worden sein. Daneben brachten die Milizionäre des Beschuldigten den Ermittlungen zufolge noch sechs weitere Menschen in ihre Gewalt, die bis auf einen ebenfalls gefoltert wurden.

Syrer gehörte Miliz an, die für Al-Assad kämpfte

Seine Miliz gehörte demnach zu einer Gruppierung, die aufseiten der Freien Syrischen Armee gegen das Regime von Baschar al-Assad kämpfte. Sie habe aber vorwiegend eigene Interessen verfolgt.

Der Mann wurde den Angaben zufolge am Mittwoch durch Beamte eines Sondereinsatzkommandos im Raum Westfalen festgenommen. Wo genau, wurde nicht mitgeteilt. Vorausgegangen seien umfangreiche Ermittlungen des hessischen Landeskriminalamts.

Der Beschuldigte wird am Mittwoch dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihm den Haftbefehl eröffnen und über den Vollzug von Untersuchungshaft entscheiden wird.

(sef/dpa)
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