Staatsanwaltschaft Bochum "Satanist von Witten" aus der Haft entlassen

Düsseldorf/Bochum · Die Staatsanwaltschaft Bochum hat ihre Beschwerde gegen die Haftentlassung von Daniel W. zurückgezogen. Die restliche Haft des verurteilten Mörders wird zur Bewährung ausgesetzt. Seit Freitagmorgen ist der "Satanist von Witten" wieder frei.

 Daniel W. Ende Mai beim Prozessauftakt im Landgericht Bochum.

Daniel W. Ende Mai beim Prozessauftakt im Landgericht Bochum.

Foto: dpa

Daniel W. (41) war erst Anfang Juni vom Landgericht Bochum von dem Vorwurf freigesprochen worden, eine Frau zum Mord an seiner Ex-Ehefrau angestiftet zu haben. Im Prozess stellte sich heraus, dass die Belastungszeugin die Vorwürfe aus enttäuschter Zuneigung nur erfunden hatte.

Der als "Satanist von Witten" bekannt gewordene W. war im Januar 2002 zu 15 Jahren Haft und anschließender Unterbringung in der Psychiatrie verurteilt worden. Er hatte eine ehemalige Arbeitskollegin gemeinsam mit seiner Ex-Ehefrau brutal ermordet — mit 66 Hammerschlägen und Messerstichen. Im neuen Prozess Ende Mai hatte W. zugegeben, damals zurecht verurteilt worden zu sein.

Nach dem Ende des Prozesses beantragte die Strafvollzugskammer des Landgerichts Bochum, die Reststrafe von W. zur Bewährung auszusetzen. Dagegen hatte die Staatsanwaltschaft Bochum Beschwerde eingereicht, die nun zurückgezogen wurde. Das bestätigte eine Sprecherin des Landgerichts unserer Redaktion am Freitagmorgen.

Weil der Beschluss rechtskräftig war, wurde W. am Freitagmorgen sofort darüber informiert, dass seine Reststrafe zur Bewährung ausgesetzt worden war. Dies bestätigte sein Anwalt Hans Reinhardt auf Anfrage. W. war ohnehin bereits Freigänger. Zwischenzeitlich saß er zwei Mal im Maßregelvollzug für psychisch kranke Straftäter. Der zweite, freiwillige Aufenthalt dort wurde laut Staatsanwaltschaft nicht auf die Haft angerechnet. Der Mann befand sich deshalb noch in einer Justizvollzugsanstalt. Die Strafe wäre regulär im Frühjahr 2018 verbüßt gewesen, teilte das Landgericht mit.

(heif)
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