Recklinghausen Sicherheitscheck identifiziert 180 auffällige Asylbewerber

Recklinghausen · Mit der bundesweit ersten Sicherheitsabfrage zu sämtlichen in der Stadt lebenden Asylbewerbern sorgte Recklinghausen Anfang des Jahres für Schlagzeilen. Jetzt liegen die Ergebnisse vor.

LKA-Razzia in Flüchtlingsheim in Recklinghausen
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Foto: dpa, mku htf

Um welche Auffälligkeiten es sich konkret handelt, geht aus den Ausführungen nicht hervor — gefragt hatte Golland nach "Vorstrafen, Strafverfahren, Mitgliedschaften in terroristischen Vereinigungen oder anderen aktenkundigen Auffälligkeiten". In 60 der 180 Fälle handele es sich "offensichtlich um eher geringfügige strafrechtliche Ermittlungsverfahren", so Jäger. Rückmeldungen zu Mitgliedschaften in terroristischen Vereinigungen hätten sich nicht ergeben. In einem Fall ergab sich "ein Hinweis auf einen Haftbefehl wegen Bandendiebstahls". Mehrere der Überprüften scheinen mit falscher Identität zu reisen.

Im Januar wurde bekannt, dass in Recklinghausen zeitweilig ein mehrfach vorbestrafter Asylbewerber gelebt hat, der später bei einem Anschlagsversuch in Paris erschossen wurde. Der Täter war mit sieben verschiedenen Identitäten durch Europa gereist. Innenpolitiker von CDU und FDP forderten als Reaktion auf diesen Vorgang einen flächendeckenden Sicherheitscheck sämtlicher Flüchtlinge in NRW nach Recklinghäuser Vorbild.

"Die Überprüfung aller volljährigen Asylbewerber in Recklinghausen ist richtig gewesen. Die Ergebnisse dokumentieren die Notwendigkeit", sagte Golland am Dienstag. Er erwarte von Jäger "mehr Initiative zum Schutz der Bevölkerung und zur Verfolgung von Straftaten".

Trotz der hohen Quote auffällig gewordener Asylbewerber in Recklinghausen lehnt die Landesregierung eine Sicherheitsüberprüfung sämtlicher Asylbewerber in NRW weiter ab. Mit dem Anfang Februar in Kraft getretenen Datenaustauschverbesserungsgesetz sei "ein Verfahren, wie durch die Ausländerbehörde Recklinghausen praktiziert, künftig obsolet", so Jäger.

Seither würden alle Asylbewerberdaten schon bei der Registrierung automatisch mit den Sicherheitsbehörden abgeglichen. Die Stadt Recklinghausen weiß noch nicht, wie sie auf die Ergebnisse reagiert. Es seien Zusatzfragen erforderlich, bevor über Maßnahmen entschieden werden kann. Nur über den Aufenthalt des per Haftbefehl Gesuchten sei das Amtsgericht informiert worden.

(tor)
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