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Prozess in Bochum Tochter bestreitet tödliche Schläge gegen bettlägerige Mutter

Bochum · Eine bettlägerige Seniorin stirbt an Hirnblutungen. Seit Montag steht ihre Tochter vor Gericht. Hat sie auf die 86-Jährige eingeprügelt?

 Ein mögliches Familiendrama beschäftigt seit Montag, 5. September 2016, das Bochumer Landgericht.

Ein mögliches Familiendrama beschäftigt seit Montag, 5. September 2016, das Bochumer Landgericht.

Foto: dpa, bt jai

Weil sie ihre bettlägerige Mutter so schwer verletzt haben soll, dass diese qualvoll starb, muss sich eine Krankenschwester vor Gericht verantworten. Ihr wird vorgeworfen, die 86-Jährige aus Herne im Juni 2015 so fest ins Gesicht geschlagen zu haben, dass sie eine tödliche Hirnblutung erlitt.

Zum Prozessauftakt vor dem Bochumer Schwurgericht am Montag bestritt die Angeklagte die Vorwürfe: "Ich habe meiner Mutter zwar ins Gesicht geklatscht", sagte die 59-Jährige. "Aber nur, weil sie nicht mehr ansprechbar war." Sie habe nur sehen wollen, ob ihre Mutter reagiere.

Die Angeklagte hatte sich seit viereinhalb Jahren um ihre halbseitig gelähmte Mutter gekümmert. Dass sie der 86-Jährigen mehrfach mit der flachen Hand ins Gesicht geschlagen habe, sei eine Art Reflex gewesen. Sie wisse natürlich, dass das falsch gewesen sei. "Aber danach war mir klar, dass meine Mutter im Sterben liegt." Einen Notarzt habe sie nicht gerufen, da ihre Mutter den Wunsch gehabt habe, zu Hause zu sterben. "Ich habe gedacht, dass muss jetzt so ablaufen, wie sie es immer gewollt hat."

Dass die 86-Jährige später doch noch ins Krankenhaus kam, war Zufall. Die Angeklagte hatte sich morgens bei ihrer Arbeit abgemeldet und dabei am Telefon offenbar einen so verwirrten Eindruck hinterlassen, dass Kollegen aus Sorge einen Krankenwagen schickten. Dabei entdeckte der Notarzt die bewusstlose Mutter, die 86-Jährige starb noch am selben Tag im Krankenhaus.

Die Ärzte stellten zahlreiche blaue Flecken an Stirn, Augen, Nase und Hals der Rentnerin fest. Außerdem soll sich durch die Schläge in der linken Stirnhälfte ein lebensgefährliches Hämatom gebildet haben, das zum Tod geführt haben soll.

(sef/dpa)
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