Urteil 14 Jahre Haft in Paderborner Mord-Prozess

Paderborn · Für die tödlichen Schüsse auf seinen Nachbarn und seine Ehefrau muss ein 46-jähriger Mann aus Paderborn 14 Jahre ins Gefängnis. Das Landgericht Paderborn sah es am Dienstag als erwiesen an, dass er im Mai 2015 beide Verbrechen begangen hatte.

Zum Auftakt des Doppelmord-Prozesses am Landgericht Paderborn hatte der 46-jährige Angeklagte die Taten eingeräumt.

Zum Auftakt des Doppelmord-Prozesses am Landgericht Paderborn hatte der 46-jährige Angeklagte die Taten eingeräumt.

Foto: dpa, bt gfh

Dabei schloss sich das Gericht der Sicht der Staatsanwaltschaft an und bewertete die Gewalttat gegen den 76 Jahre alten Nachbarn als heimtückischen Mord und den Schuss auf die 35-jährige Ehefrau als Totschlag.

Die Tötungsdelikte nach einem jahrelangen Nachbarschaftsstreit hatte der Mann gestanden. Das wirkte sich strafmildernd aus, ebenso seine Reue, fehlende Vorstrafen und die Umstände, die zu der Tat führten.
Bei der Bewertung gab es unterschiedliche Ansichten. Die Verteidigung hatte in beiden Fällen auf Totschlag plädiert. Sie kündigte noch im Gerichtssaal wegen eines Verfahrensfehlers Revision an.

Weil der 46-jährige den Rentner mit einer verdeckt gehalten Waffe mitten in der Nacht aus dem Bett geklingelt hatte, stufte das Gericht die Tat als heimtückisch und deshalb als Mord ein. Der Rentner sei in diesem Moment arg- und wehrlos gewesen. Er habe seinen Nachbarn erneut beschimpft. Das hätte er nach Ansicht des Gerichts nicht getan, wenn er die Waffe gesehen hätte.

Der Vorsitzende Richter sprach in seiner Urteilsbegründung von einer massiven Tat. "Zwei Kopfschüsse kann man einfach nicht anders bezeichnen", so das Gericht. Die Kammer bewertete allerdings eine Reihe von Punkten als strafmildernd. So hatte ein Gutachter eine erheblich verminderte Schuldfähigkeit nicht ausschließen können. Der Schütze hatte bei der Tat zwei Promille Alkohol im Blut und war möglicherweise auch psychisch gestört.

Auch die zugespitzte Ausgangssituation vor der Tat wertete das Gericht zugunsten des Verurteilten. Die erste Ehefrau des Verurteilten war an Krebs gestorben. Der Streit unter Nachbarn hatte sich seit 2012 mit gegenseitigen Beleidigungen hochgeschaukelt. Das Kind des Ehepaares war krank. Die Ehefrau hatte ihrem Mann deswegen Vorwürfe gemacht. Sie hatte eine Abtreibung gefordert. Gegenüber dem Nachbarn hatte sie Taten angemahnt und ihren Mann als Waschlappen bezeichnet. Nach dem Schuss auf den Mann wurde sie allerdings hysterisch. Darauf reagierte der 46-Jährige und brachte auch sie mit einem Kopfschuss um.

(lnw)
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