Oberverwaltungsgericht Münster Kommunen müssen keine Gratis-Toiletten aufstellen

Münster · Eine Kommune kann nicht dazu verpflichtet werden, öffentliche kostenlose Toiletten auf ihrem Stadtgebiet aufzustellen. Darauf hat das Oberverwaltungsgericht Münster hingewiesen. Ein Mann aus Essen hatte von der Revierstadt kostenfrei benutzbare Toiletten verlangt.

 Ein öffentliches Toilettenhäuschen (Archivbild)

Ein öffentliches Toilettenhäuschen (Archivbild)

Foto: Andreas Woitschützke

Der Mann aus Essen leidet unter krankhaftem Harndrang. Er wollte deshalb die Stadt Essen zum Aufstellen eines Klos oder übergangsweise einer mobilen Toilette verpflichten und deshalb auch vor Gericht ziehen.

Der Mann konnte die Kosten für die juristischen Schritte vor Gericht aber nicht selbst tragen und beantragte deshalb am Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Prozesskostenhilfe. Das Gericht in der ersten Instanz lehnte das ab. Das OVG Münster sah dies nun genauso, wie es in zwei am Mittwoch veröffentlichten Entscheidungen heißt (Az. 15 E 830/17, 15 E 831/17).

Prozesskostenhilfe sei nur möglich, wenn die Klage Aussicht auf Erfolg habe. Laut den obersten Verwaltungsrichtern aber fehle es an der nötigen Rechtsvorschrift für die Forderung nach einer kommunalen Pinkel-Möglichkeit außerhalb der eigenen vier Wände. Die Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen gebe das nicht her.

Auch der Verweis auf Grundrechte, insbesondere der Menschenwürde, führe rechtlich nicht weiter, teilte das Gericht mit. "Dem Antragsteller böten sich andere Möglichkeiten, seinen gesundheitlichen Einschränkungen zu begegnen, um sich in der Öffentlichkeit aufhalten zu können", sagte das Gericht in der Begründung.

Gemeint ist damit, dass der Kläger entweder Hilfsmittel aus dem Sanitärbereich oder privat betriebene Toiletten in Gaststätten oder Warenhäusern nutzen könne, ohne dass seine Gesundheit dadurch gefährdet sei. Den kostenfreien Zugang zu bereits vorhandenen Toiletten könne der Essener nicht verlangen, weil der Staat individuell zurechenbare Leistungen der Daseinsvorsorge nicht kostenlos erbringen müsse.

(ate)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort