Streit in Oer-Erkenschwick Stadt will Genehmigung von Muezzin-Rufen durchsetzen

Oer-Erkenschwick · Im Streit um die Übertragung der wöchentlichen Gebetsrufe einer Moscheegemeinde über Lautsprecher will die Stadt Oer-Erkenschwick in Berufung gehen. Sie will damit ihre 2014 erteilte Genehmigung durchsetzen.

Eine Moschee mit Turm. In Oer-Erkenschwick erschallte der Ruf eines Muezzins (Symbolbild).

Eine Moschee mit Turm. In Oer-Erkenschwick erschallte der Ruf eines Muezzins (Symbolbild).

Foto: dpa, rw mhe abl

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hatte zuvor die Übertragung der Muezzin-Rufe kassiert. Während der juristischen Auseinandersetzung verzichtet die Moscheegemeinde vorerst auf eine Übertragung per Lautsprecher.

Der Streit hatte 2015 mit der Klage eines Bürgers begonnen, weil er durch die Übertragung der Rufe nach außen seinen christlichen Glauben herabgesetzt sah. Das Gericht hatte dem Mann in erster Instanz Recht gegeben. Der Kläger habe schließlich keine Möglichkeit gehabt, sich den Moschee-Gebeten zu entziehen, so das Gericht. "Man wird gezwungen, am Gottesdienst teilzunehmen", kritisierte der Anwalt des Klägers im Gespräch mit unserer Redaktion.

Die Stadt sieht in diesem Urteil aber inhaltliche Fehler, wie ihre Anwaltskanzlei am Montag mitteilte. Es sei zum Beispiel fraglich, ob der Kläger die Rufe überhaupt wahrnehmen könne, da er in 900 Metern Entfernung wohne. Während der Verhandlung in erster Instanz habe er selbst eingeräumt, die Geräusche von der Moschee zuletzt vor mehreren Jahren vernommen zu haben.

(mivi)
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