Probleme in Gefängnissen NRW will Häftlinge aus Nordafrika schneller loswerden

Täter aus dem Maghreb sind eine Problemgruppe in Gefängnissen. Oft sind sie aggressiv, respektlos gegenüber Frauen und drohen schnell mit Selbstmord. NRW-Justizminister Kutschaty würde Schnellverfahren gegen Straftäter wie in Köln und Düsseldorf gern in anderen Städten einführen.

 Die Insassen aus den Maghreb-Staaten machen in den Gefängnissen in NRW oft Probleme.

Die Insassen aus den Maghreb-Staaten machen in den Gefängnissen in NRW oft Probleme.

Foto: dpa

750 Häftlinge aus Marokko, Algerien und Tunesien sitzen derzeit in nordrhein-westfälischen Gefängnissen. Vermögensdelikte wie Einbruch, Diebstahl und Raub stehen an erster Stelle der von ihnen begangenen Straftaten, gefolgt von Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz. "Wir würden viele von ihnen liebend gern abschieben, aber das ist aufgrund des von Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) ausgehandelten Rückführungsabkommens nicht möglich", sagte NRW-Justizminister Thomas Kutschaty (SPD).

Wenn es dabei bleibe, dass pro Linienflug höchstens vier Marokkaner zurückgeflogen werden dürfen, dann würden die Abschiebungen noch viele Jahre dauern. "Wir würden uns freuen, wenn es schneller ginge", sagte der Minister. Doch er fügte hinzu, dass es sein "Rechtsempfinden stören würde", wenn die Männer nach nur kurzer Haftzeit in ihrer Heimat wieder auf freien Fuß gesetzt würden. Er halte es für "sinnvoll, wenn sie einen Teil der Strafe hier absitzen müssen".

Der Justizminister bekräftigte, dass die Häftlinge aus den Maghreb-Staaten ein problematisches Klientel in den Justizvollzugsanstalten (JVA) seien. Sie seien aggressiv und respektlos gegenüber den weiblichen JVA-Bediensteten. Laufe es nicht so, wie sie wollten, drohten sie schnell mit Selbstmord.

Wie Thomas Kutschaty weiter mitteilte, sollen die beschleunigten Verfahren gegen Straftäter, die bisher nur in Köln und Düsseldorf angewendet werden, auf weitere Städte ausgeweitet werden. Dazu gehören Aachen, Bonn, Duisburg, Mönchengladbach und Wuppertal. Dieses Verfahren ("Die Strafe folgt der Tat auf dem Fuß") habe in Düsseldorf und Köln "ein deutliches Zeichen gegen Straßen- und Bahnhofskriminalität gesetzt, wo hauptsächlich reisende Täter auftraten".

Wird ein Täter, der keinen festen Wohnsitz hat, von der Polizei auf frischer Tat (oder kurz danach) ertappt, kann er bis zur Gerichtsverhandlung in Haft genommen werden. Allerdings ist die Dauer auf eine Woche begrenzt. In dieser Zeit muss die Gerichtsentscheidung erfolgen. Die Abschreckungswirkung sei groß, sagte der Minister. Allein in Köln habe es 2015 rund 1000 dieser Schnellverfahren gegeben.

Die Justiz in NRW werde auch verschärft gegen Hasskommentare in den sozialen Netzwerken zu Felde ziehen, kündigte der Minister an. Bei der Staatsanwaltschaft Köln sei eine Zentralstelle für die Bekämpfung von Cyber-Kriminalität eingerichtet worden, die auch bei Hasskriminalität ermittle.

(hüw)
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