Kritik an Plänen der Landesregierung NRW will Daten 14-Jähriger speichern

Düsseldorf · Islamistische Gewalttäter werden immer jünger, doch der Verfassungsschutz hat sie oft nicht auf dem Radar. Die NRW-Landesregierung will das jetzt ändern und deshalb erlauben, schon 14-Jährige ins Visier zu nehmen. Nicht alle finden das gut.

 Unter den gewaltbereiten Salafisten in Nordrhein-Westfalen ist nach Erkenntnissen des Verfassungsschutzes eine wachsende Zahl Minderjähriger.

Unter den gewaltbereiten Salafisten in Nordrhein-Westfalen ist nach Erkenntnissen des Verfassungsschutzes eine wachsende Zahl Minderjähriger.

Foto: dpa, mjh cul ve

Unter den gewaltbereiten Salafisten in Nordrhein-Westfalen ist nach Erkenntnissen des Verfassungsschutzes eine wachsende Zahl Minderjähriger.

Von den etwa 640 gewaltbereiten Salafisten seien 14 zwischen 16 und 18 Jahre alt, schreibt der Leiter des NRW-Verfassungsschutzes, Burkhard Freier, in einer Stellungnahme zur geplanten Änderung des Verfassungsschutzgesetzes. Von den ins Ausland ausgereisten 238 Salafisten seien zu diesem Zeitpunkt elf minderjährig gewesen.

Die Landesregierung will mit der Gesetzesänderung dem Verfassungsschutz erlauben, Personendaten von Jugendlichen schon ab 14 Jahren zu speichern, die als gefährlich eingestuft werden. Bislang ist das erst für 16-Jährige erlaubt. Für diesen Dienstag hat der Innenausschuss eine Expertenanhörung zu der geplanten Gesetzesänderung angesetzt.

Die derzeitige Altersgrenze für die Speicherung personenbezogener Daten Minderjähriger sei zu hoch, argumentiert Freier. Extremistische Organisationen gingen gezielt auf Minderjährige zu, um ihre Unerfahrenheit und Beeinflussbarkeit für ihre Bestrebungen zu nutzen. Er verweist unter anderem auf den Bombenanschlag auf den Sikh-Tempel in Essen, bei dem zwei 16-Jährige und ein 17-Jähriger mit Kontakten in die Islamistenszene verdächtigt werden.

Gegen eine Absenkung der Altersgrenze spricht sich der FDP-Politiker und frühere NRW-Innenminister Burkhard Hirsch aus. Er halte sie "für nicht erforderlich und nicht für sinnvoll", heißt es in seiner Stellungnahme an den Ausschuss.

Beim Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel gegen 14-jährige Kinder würden deren Familien "sozusagen als Nebenwirkung" mit überwacht, auch wenn gegen sie selbst keine ausreichenden Erkenntnisse vorlägen. Auf jeden Fall müssten für die Überwachung 14- bis 16-Jähriger strenge Regeln gelten. Sie dürfe nur erlaubt werden, wenn sie zur "Abwehr einer erheblichen Gefahr für Leib und Leben einer Person erforderlich" sei.

Unterstützung erfährt der Gesetzesentwurf der Landesregierung aus der Rechtswissenschaft. Es sei Aufgabe des Verfassungsschutzes, Minderjährige vor einer Radikalisierung zu bewahren, schreibt Lothar Michael, Professor für öffentliches Recht an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, in seiner Stellungnahme. Der Gesetzgeber müsse sich fragen lassen, ob nicht auch Jugendliche unter 14 Jahren für verfassungsfeindliche Bestrebungen rekrutiert werden können.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die vor Vollendung des 16. Lebensjahres gespeicherten Daten zwei Jahre nach der Speicherung gelöscht werden müssen, wenn der Verfassungsschutz nicht zwischenzeitlich weitere relevante Erkenntnisse über den Jugendlichen gewonnen hat.

(lnw)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort