Kneipe bis Behörde Die letzten Oasen für Raucher in NRW

Dortmund · Raucher haben es schwer. Sie müssen raus aus den Kneipen und stattdessen unter Abzugshauben. Gemütlich kann es trotzdem sein. Und es darf sogar in ein paar Behörden geraucht werden.

Zehn Mittel zur Rauchentwöhnung
Infos

Zehn Mittel zur Rauchentwöhnung

Infos
Foto: NGZ

Nach Feierabend genüsslich in der Kneipe bei einem Bier um die Ecke noch eine Zigarette rauchen - die Zeiten sind in Nordrhein-Westfalen lange vorbei. Eine Ausnahme ist beispielsweise die "Inter Tabac", die am Freitag in Dortmund beginnt. Bei der laut Veranstalter führenden Messe für Tabak gibt es extra Raucherbereiche.
Aber auch den Rest des Jahres gibt es noch ein paar Raucheroasen.

Dreiklang Reden, Trinken, Rauchen

Nichtrauchergesetz: Das schreiben unsere User
Infos

Nichtrauchergesetz: Das schreiben unsere User

Infos
Foto: dpa, mg cul

Rauchen ist laut Gesetz grundsätzlich dort verboten, wo ausgeschenkt wird. Deswegen müssen Wirte ihre Gäste im wahrsten Sinne des Wortes vor die Tür setzen. Ein Problem ist das Gesetz vor allem für Kneipen, Bars und Lokale, in denen viel getrunken wird, wie Thorsten Hellwig, Pressesprecher des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands in NRW, erklärt. "Stellen Sie sich einen dreibeinigen Barhocker vor: Reden, Trinken, Rauchen. Mit dem Rauchverbot bricht das Konstrukt zusammen." Viele Wirte richten draußen eine Raucherecke ein. Mit Heizpilzen, Decken und Aschenbechern versuchen sie, es ihren Gästen gemütlich zu machen. Aber spätestens im Winter wird es frisch.

Die wichtigsten Antworten zur E-Zigarette
Infos

Die wichtigsten Antworten zur E-Zigarette

Infos
Foto: Probst

Rauchen, wo es gemütlich ist

Warm und gemütlich das ganze Jahr über ist es dagegen in exklusiven Pfeifen- und Zigarrenhäusern. Dort gibt es Raucherzimmer, in denen Tabak getestet und genossen werden darf. "Wir haben eine Reihe von Stammgästen, die sich gezielt hier treffen", sagt Christina Lüdtke-Willebrand, Mitinhaberin des Pfeifen-Centers Linzbach in Düsseldorf. In der Lounge des Ladens dürfe zu der Zigarre aber höchstens ein Kaffee getrunken werden.

Rauchen im Alltag

In ein paar Gebäuden dürfen offizielle Raucherräume eingerichtet werden. Dazu zählen zum Beispiel Behörden der Landes- und Kommunalverwaltung und Gerichte. Die Kriterien: Der Raum darf keine offenen Durchgänge haben, muss ausdrücklich als solcher gekennzeichnet sein und darf nur von über 18-Jährigen betreten werden. Solch einen Raum gibt es auch bei den Stadtwerken in Essen. Hier können Angestellte ihre Pausen in einem kahlen Zimmer verbringen, in dem der blaue Dunst direkt abgezogen wird. Auch Flughäfen ist es erlaubt, gläserne Käfige mit Lüftung aufzustellen. In Schulen, Universitäten, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe oder in Sportstadien ist das Quarzen aber verboten.

Die elektronische Alternative

Manche tauschen den Tabakrauch gegen Dampf aus der E-Zigarette. Diese wird laut Gesundheitsministerium häufig als gesunde Alternative zum Tabakkonsum beworben. Bewiesen sei das nicht. Sicher sei aber, dass der Körper beim Inhalieren von Nikotin als Rauch oder Dampf eine erhebliche Menge aufnehme. Trotzdem fallen E-Zigaretten laut einem Urteil des NRW-Oberverwaltungsgerichts nicht unter das Nichtraucherschutzgesetz. Ein Sprecher des Gesundheitsministeriums erklärte, ein Wirt müsse den Gebrauch von E-Zigaretten in seiner Gaststätte nicht unterbinden - dürfe es aber, um Gäste vor Passivrauchen zu schützen. "Letztendlich bestimmt die Person, die das Hausrecht hat, was erlaubt ist und was nicht".

(lnw)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort