Autobahnen NRW kauft Sichtschutzwände gegen Handy-Gaffer

Düsseldorf · Als erstes Bundesland lässt NRW mobile Sichtschutzwände an Autobahnen errichten, die Schaulustige davon abhalten sollen, während der Fahrt mit ihren Smartphones Unfälle zu fotografieren und zu filmen. Rund 470.000 Euro hat das Land in zwölf solcher Sichtschutzssysteme investiert.

 Eine Polizistin notiert sich die Kennzeichen von Gaffern nach einem Unfall auf der A3 bei Leverkusen.

Eine Polizistin notiert sich die Kennzeichen von Gaffern nach einem Unfall auf der A3 bei Leverkusen.

Foto: Uwe Miserius

Verkehrsminister Michael Groschek (SPD) will sie am kommenden Freitag der Öffentlichkeit vorstellen und sie auf die Straßenmeistereien verteilen. "Die Wände werden je nach Bedarf bei schweren Unglücken um die Umfallstelle herum aufgestellt, um sie vor neugierigen Blicken abzuschirmen", sagte ein Mitarbeiter von Straßen NRW.

Immer wieder entstehen durch Schaulustige, die aus dem fahrenden Auto heraus filmen, gefährliche Situationen im Straßenverkehr - entweder weil sie Rettungskräfte bei der Arbeit behindern oder weil sie durch ihr Verhalten gefährlich in den Verkehr eingreifen. Mit ihrer Sensationsgier behinderten sie nicht nur den Verkehr und die Polizeiarbeit, sie riskierten durch das plötzliche Bremsen Menschenleben. Der Autoclub Europa (ACE) beobachtet diese Entwicklung bereits seit vielen Jahren.

Für Unfälle auf der Gegenfahrbahn, aber auch für liegengebliebene Fahrzeuge auf dem eigenen Seitenstreifen trete manch einer auf die Bremse, so ACE-Sprecher Rainer Hillgärtner. "Ein Gaffer, der länger hinschaut, kann dafür sorgen, dass eine eben noch freie Bahn plötzlich blockiert ist und die Gefahr von Auffahrunfällen rapide steigt", sagte Hillgärtner. Dies müsste geächtet werden. "Ein neues Gaffer-Gesetz sollte aber nur dann kommen, wenn man die bisherigen Strafen ausgeschöpft hat, und meint, dass diese nicht mehr ausreichen", betonte der Experte.

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Foto: dpa/Nord-West-Media TV

Bislang wird Gaffen als Ordnungswidrigkeit bestraft - je nach Schwere mit Bußgeldern zwischen 20 und 1000 Euro. Aber nur in den seltensten Fällen werden die Schaulustigen auch wirklich bestraft. Das Problem seien nach Ansicht von Verkehrsexperten die Vollzugsdefizite, die dringend beseitigt werden müssten.

(csh)
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