NRW Bürger gewinnen in vier von zehn Fällen vor Sozialgerichten

Essen · In Nordrhein-Westfalen haben Sozialgerichte fast die Hälfte aller Fälle im Sinne der Kläger entschieden. Insgesamt mussten die Gerichte über 84.500 Fälle beraten.

 Das Sozialgesetzbuch (Symbolbild).

Das Sozialgesetzbuch (Symbolbild).

Foto: dpa, cas fdt

Mit Klagen an Sozialgerichten in Nordrhein-Westfalen waren Bürger im vergangenen Jahr in vier von zehn Fällen ganz oder teilweise erfolgreich. Wie das Landessozialgericht NRW am Donnerstag in Essen mitteilte, lag die Erfolgsquote von Versicherten und Leistungsberechtigten bei 41 Prozent (Vorjahr: 40 Prozent). Insgesamt erledigten die acht Sozialgerichte 2017 knapp 84.500 Verfahren in erster Instanz. Die Dauer dieser Verfahren lag im Schnitt bei 12,6 Monaten und damit leicht unter dem Vorjahreswert.

"Der Bedarf der Bürger an Rechtsschutz in dem für unsere demokratische Grundordnung so wichtigen Bereich des Sozialrechts ist unverändert groß", erklärte LSG-Vizepräsident Martin Löns. Die Zahl der Eingänge bei den Sozialgerichten sei nach einem Spitzenwert 2016 um 3,6 Prozent auf gut 85.400 zurückgegangen.

Den größten Anteil an den neuen Verfahren hatten mit gut einem Drittel erneut Streitigkeiten um die Grundsicherung für Arbeitsuchende ("Hartz IV"). Gestritten wurde oft um die Höhe der Unterkunftskosten oder die grundsätzliche Anspruchsberechtigung von Ausländern, vor allem EU-Bürgern. Etwa gleich viele Verfahren gab es in den Bereichen Schwerbehindertenrecht, Rentenversicherung und Krankenversicherung. Das Gericht hob hervor, dass Krankenhausträger und Krankenkassen immer häufiger um die Höhe von Kostenerstattungen stritten.

Die Auswirkungen der so genannten Flüchtlingswelle hätten die Sozialgerichtsbarkeit bislang noch nicht erreicht, so Löns. Im Sachgebiet Sozialhilfe / Asylbewerberleistungsgesetz sei die Zahl der neuen Verfahren um knapp neun Prozent auf rund 4100 zurückgegangen.

(felt)
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