Sicherheitskonzepte für Karneval "Absolute Sicherheit gibt es nicht"

Rheinberg · Müssen immer mehr Großveranstaltungen abgesagt werden, weil die Organisatoren kein Sicherheitskonzept auf die Beine stellen können? Und was wird darin eigentlich geregelt? Einige Antworten.

 Die Polizei ist an Karneval im Großeinsatz.

Die Polizei ist an Karneval im Großeinsatz.

Foto: dpa, Martin Gerten

Im Rheinberger Stadtteil Orsoy wird es in diesem Jahr keinen Rosenmontagszug geben, weil die Veranstalter kein Sicherheitskonzept vorlegen konnten. Das wurde erstmals von der Stadt gefordert. Der Orsoyer Karnevalsverein 1. OKK '99 war dazu nicht in der Lage. Dazu bräuchte man ein halbes Jahr, man habe aber schließlich nur noch drei Wochen. Wie halten es andere Kommunen mit dem Sicherheitskonzept und was wird darin überhaupt verlangt? Wir haben die Antworten zusammengetragen:

Seit wann wird ein Sicherheitskonzept von Veranstaltern gefordert?

Nach den Ereignissen bei der Loveparade 2010 in Duisburg mit 21 Toten und 541 Verletzten wurden die Sicherheitsstandards in NRW auf den Prüfstand gestellt — Großveranstaltungen sollten besser und vor allem sicherer geplant werden können. Daraufhin haben Fachleute aus Feuerwehr, Polizei, Veranstaltungsmanagement, Bevölkerungsschutz und Bauaufsicht sowie aus den Kreisen und Kommunen einen neuen Standard, den ein Sicherheitskonzept erfüllen soll, erarbeitet.

Sind Veranstalter finanziell überhaupt noch in der Lage, ein solches Sicherheitskonzept aufzustellen?

"Gerade nach den Ereignissen in Duisburg sind der Aufwand und die damit verbundenden Kosten für manche Veranstalter deutlich gestiegen", sagt Ute Marks vom Stadtmarketing Kleve. "Danach hat es auch einige Absagen gegeben, weil sich Veranstalter nicht mehr in der Lage sahen, den Anforderungen gerecht zu werden." Allerdings sind sich viele Experten einig, dass ein Sicherheitskonzept nach aktuellen Standards längst überfällig war. "Das ist absolut unerlässlich", sagt Elmar Eßer, Prokurist der Marketing Gesellschaft Mönchengladbach. "Die größte Herausforderung für uns war, die Sicherheitsvorkehrungen, die wir auch vorher schon immer getroffen haben, zu verschriftlichen", sagt Eßer. Doch auch in Mönchengladbach hat es in den vergangenen Jahren Unmut gegeben, weil der Zug durch die Auflagen immer teurer würde. Allein im Jahr 2013 etwa stiegen die Kosten von rund 400.000 auf 460.000 Euro.

Was ist im Sicherheitskonzept geregelt?

Im Sicherheitskonzept sind sowohl Maßnahmen geregelt, die getroffen werden, um Gefahren zu verhindern, als auch jene, die in Notsituationen getroffen werden müssen. Etwa 350.000 Besucher erwarten die Gladbacher zum Karnevalsumzug in diesem Jahr, bis zu 700 Leute sorgen dann für ihre Sicherheit. Allein an jedem der 73 Wagen müssen in Mönchengladbach vier geeignete Begleitpersonen mitlaufen. "Das heißt bei uns, dass sie keinen Alkohol trinken dürfen, volljährig sein und die deutsche Sprache beherrschen müssen", sagt Eßer. Für alle Aufgabenbereiche müssen Ansprechpartner benannt werden, die im Ernstfall auch erreichbar sind. Außerdem ist geregelt, was in gefährlichen Situationen — etwa bei einem Feuer oder einer großen Anzahl an Verletzten — befolgt werden muss, wo Absperrungen aufgebaut und Fluchtwege eingerichtet werden, oder wo es zu Engpässen kommen könnte. Dazu gehört auch, dass nach Ablauf der Veranstaltung eine Nachbesprechung stattfindet. "Manchmal habe ich das Gefühl, dass versucht wird, den Leuten zu suggerieren, es gebe eine absolute Sicherheit. Die gibt es aber nicht. Auch nicht mit dem besten Sicherheitskonzept", sagt Ute Marks vom Klever Stadtmarketing. "Damit müssen wir leben."

Welche Veranstaltungen benötigen ein Sicherheitskonzept?

Der Einzelfall entscheidet: Nicht jede Feier benötigt unbedingt ein Sicherheitskonzept, Großveranstaltungen mit erhöhtem Gefährdungspotenzial aber schon. Maßgeblich dafür, ob es sich um eine solche Veranstaltung handelt, ist nicht nur die erwartete Besucherzahl, sondern zum Beispiel auch die Art des Veranstaltungsgeländes und ob mit besonders vielen alkoholisierten Besuchern zu rechnen ist. Aber auch die Relation zwischen der Anzahl der Besucher und der Größe der Gemeinde fließt in die Abwägung mit ein.

Wer genehmigt das Sicherheitskonzept?

Der Weg von der Beantragung einer Veranstaltung bis zur Feier selbst kann ein wenig mühsam sein, vor allem wenn es ein erhöhtes Gefahrenpotenzial gibt. Das wird in dem vom NRW-Innenministerium veröffentlichten Ablaufplan deutlich. Demnach stellt der Organisator, etwa ein Karnevalsverein, seinen Antrag zur Durchführung der Veranstaltung bei dem zentralen Ansprechpartner der Kommune. Ist der Antrag vollständig und es handelt sich um eine Großveranstaltung, wird das Anliegen an das so genannte Koordinierungsgremium weitergeleitet. Darin sind vom Ordnungsamt bis zur Feuerwehr alle Fachämter und Behörden vertreten, die fachlich betroffen sind. Die Aufgabe des Gremiums ist, das Gefährdungspotenzial einzuschätzen, ein Sicherheitskonzept vom Veranstalter einzufordern und dieses später zu bewerten. "Bei uns werden die Großveranstaltungen von Anfang an gemeinsam konzipiert, so ist man schnell auf dem richtigen Weg", sagt Elmar Eßer. Auch in Kleve sind Planungen von einem halben Jahr eher die Ausnahme. Für eine Radio-Großveranstaltung im Sommer mit 20.000 Besuchern waren etwa vier Wochen Planungszeit nötig, wie Ute Marks sagt.

Kann eine Veranstaltung abgesagt werden, weil ein Sicherheitskonzept nicht oder nicht rechtzeitig vorliegt?

Eine Kommune kann im Einzelfall entscheiden, ob ein Verbot der Veranstaltung nötig ist, wenn ein Sicherheitskonzept oder Teile davon nicht rechtzeitig erfüllt werden. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn erkennbar ist, das wesentliche Sicherheitsmaßnahmen, die Besucher vor Gefahren schützen sollen, nicht erfüllt werden. In Rheinberg war der Fall anders gelagert: Hier hat der Veranstalter schon darauf verzichtet, den Karnevalszug auszutragen, weil er das Sicherheitskonzept eigenen Aussagen zufolge nicht vorlegen konnte.

(lukra)
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