Prozess in Essen Mutter niedergestochen - Psychisch kranker Sohn schweigt

Essen · Eine Frau wird niedergestochen und verbrennt in ihrer eigenen Wohnung. Der Täter soll ihr Sohn sein. Er ist psychisch krank. Am Dienstag hat der Prozess vor dem Landgericht Essen.

 Am Landgericht Essen begann der Prozess gegen den psychisch kranken Sohn. (Symbolbild)

Am Landgericht Essen begann der Prozess gegen den psychisch kranken Sohn. (Symbolbild)

Foto: dpa, mjh htf

Nach einem tödlichen Familiendrama steht in Essen ein psychisch kranker junger Mann vor Gericht. Der 20-Jährige soll vor fünf Monaten seine Mutter ermordet haben. In dem Prozess geht es um seine Unterbringung in der Psychiatrie.

Es war der 27. November 2016, als die Feuerwehr zu einem Wohnungsbrand in den Essener Norden ausrücken musste. Die Flammen schlugen bereits aus den Fenstern. Was zu diesem Zeitpunkt noch niemand ahnte: In der Wohnung hatte sich noch eine Frau befunden. Der völlig verkohlte Leichnam der 59-Jährigen wurde erst nach den Löscharbeiten gefunden.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Frau von ihrem eigenen Sohn ermordet worden ist. Der 20-Jährige soll seine Mutter zunächst mit einem Messer niedergestochen und anschließend die Wohnung in Brand gesetzt haben. Dazu soll er an einer Tankstelle zwei Fünf-Liter-Kanister Benzin gekauft, den Sprit in der Wohnung verschüttet und angezündet haben.

Schweigen vor Gericht

Nach seiner Festnahme hatte er einem Polizisten gesagt: "Ich habe meine Mutter getötet. Ich habe sie abgefackelt." Vor Gericht äußerte sich der Angeklagte jedoch zunächst nicht.

Nach der Tat soll der 20-Jährige mit einem Taxi ziellos durch Essen gefahren sein. Später meldete er sich den Ermittlungen zufolge unter falschem Namen bei der Polizei. Er sagte, dass jemand angeschossen worden sei. Die Täterbeschreibung passte dabei genau auf ihn selbst.
Die Staatsanwaltschaft geht aufgrund der wirren und falschen Angaben davon aus, dass der 20-Jährige möglicherweise von der Polizei erschossen werden wollte.

Die Hintergründe der Tat sind rätselhaft. Fest steht allerdings schon jetzt, dass der 20-Jährige im Falle eines Schuldspruchs nicht bestraft werden kann. Er gilt aufgrund einer schweren Schizophrenie als schuldunfähig und soll deshalb in die geschlossene Psychiatrie eingewiesen werden. Noch vier Verhandlungstage sind vorgesehen.

(siev/lnw)
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