Gerichtsentscheidung in Münster Online-Händler darf mehr Waffen in seinen Räumen lagern

Münster · Ein Online-Waffenhändler aus Warendorf im Münsterland darf in seinen Räumen deutlich mehr Lang- und Kurzwaffen lagern. Er muss aber besondere Sicherheitsvorkehrungen treffen.

 Ein gepanzerter Waffenschrank mit Langwaffen (Symbolbild).

Ein gepanzerter Waffenschrank mit Langwaffen (Symbolbild).

Foto: dpa, frg mhe kno

Das ist das Ergebnis eines Vergleiches, der am Mittwoch vor dem Verwaltungsgericht Münster geschlossen wurde. Der Online-Händler hatte im Mai 2016 eine Handelserlaubnis erhalten, die jedoch auf die Lagerung von 20 Langwaffen und fünf Kurzwaffen beschränkt war. Mehr als das wollte die Kreispolizeibehörde Warendorf nicht akzeptieren, weil nach ihrer Ansicht Sicherheitsbedenken bestanden. Der Händler hat zwar Waffenschränke der höchsten Kategorie, der weitere Diebstahlschutz war nach Ansicht der Behörde aber nicht ausreichend.

Dem Vergleich zufolge muss der Mann für ein uneingeschränkte Handelserlaubnis nun unter anderem seine Betriebsstätte mit einer Alarmanlage ausstatten, die mit einem Überwachungsdienst verbunden ist.

Der Versuch, auch für sein schlecht einsehbares und am Rande eines Wohngebietes gelegenes Haus eine gewerbliche Waffenhandelserlaubnis zu erhalten, ist vor Gericht gescheitert. Dort darf der Händler laut Gericht und Behörde nur seine privaten Waffen lagern, die er als Jäger benutzt.

(lsa)
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